22.11.2022 - 8.1 Bürgerbeschwerde "Parkplätze Innenstadt"

Reduzieren

Frau Dr. Rünger erörtert den Inhalt der Bürgerbeschwerde, der keine Petition ist und entsprechend auch nicht dem Verfahren einer Petition folgt. Nach einem regen Ausstausch besteht Einigkeit, dass der Ausschuss für Partizipation, Transparenz und Digitalisierung die Bürgerbeschwerde zur Kenntnis nimmt; entsprechend wird  dem Beschwerdeführer empfohlen, über politische Kanäle für sein Anliegen zu werben, ggf. über die Fragestunde in der SVV. Frau Dr. Rünger wird den Beschwerdeführer darüber durch ein Schreiben entsprechend in Kenntnis setzen.

Reduzieren