22.11.2022 - 3.3 Anpassung Standortkonzept für die öffentliche L...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Lange bringt den Antrag ein und begründet diesen.

 

Herr Schenke (Fachbereich Mobilität und technische Infrastruktur) trägt die Stellungnahme der Verwaltung vor und macht dabei deutlich, dass die aufgestellten Ladesäulen bisher noch nicht wirtschaftlich betrieben werden können. Er informiert, dass das Konzept der LHP von 2018 überarbeitet wird, auch um private Anbieter zu fördern. Dies muss gemeinsam mit den privaten Akteuren gestaltet werden. Eine Umsetzung ist im gewünschten zeitlichen Rahmen aufgrund anderer Prioritätensetzung erst zum 4. Quartal 2024 glich.

Anschließend beantwortet er Nachfragen von Seiten der Ausschussmitglieder.

 

Herr Teuteberg schlägt folgend Änderung des Antrages vor: Anpassung des Konzeptes möglichst bis Q4 2024 aber spätestens bis Q 4 2024“.

Nach einer kurzen Verständigung konkretisiert er die Änderung auf „Ende Q 4 2024“.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt Herr Troche die so geänderte Drucksache zur Abstimmung.

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Der Ausschuss für Ordnung und Sicherheit empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Standortkonzept für die öffentliche Ladeinfrastruktur (aus 2017) anzupassen. Dabei sollen folgende Punkte besondere Berücksichtigung finden:

 

1.)    Anpassung des Konzeptes bis Ende Q2/2023 bis Ende Q 4 2024 an die seit 2017 stattgefunden Veränderungen, wie u.a. die Ausrufung des Klimanotstandes, dass beabsichtigte Ende der Produktion von Fahrzeugen mit Verbrenner-Motoren, die rapide steigengen Neuzulassungen von Fahrzeugen mit Elektromotoren sowie die fortschreitende Technik mit x-fachen Ladegeschwindigkeiten.

 

2.)    Anpassung des Gestattungsvertrages mit der Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP):

  • Umsetzung und Anpassung der offenen Standorte (vor allem an P&R Parkplätzen und in allen Wohngebieten)
  • Schaffung von neuen Standorten für Schnellladesäulen
  • Austausch bestehender Ladesäulen in Schnellladesäulen (mind. 50 kW)
  • Nutzung von Bundes- und EU Fördermitteln
  • Sicherstellung der schnellen Reparatur defekter Säulen
  • Einwirkung der Landeshauptstadt Potsdam als alleinige Gesellschafterin auf eine deutliche Verkürzung der Bearbeitungszeiten für private Ladesäulen

 

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Abstimmungsergebnis:

Mit 6 Zustimmungen und 1 Stimmenthaltung angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=12281&TOLFDNR=150183&selfaction=print