24.11.2022 - 5.3 Richtlinie über die Finanzierung und Leistungss...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Reimann verweist zunächst darauf, dass ab sofort keine Vorbehandlungen im Ausschuss mehr möglich seien. Darauf habe auch das Stadtverordnetenbüro erneut hingewiesen.

 

Herr Pfeiffer erläutert, dass man in der letzten Woche vom letzten Kitaträger die Beantragung r die Kita-Abschlagszahlungen 2023 erhalten habe. Momentan finde die Analyse im Fachbereich statt. Man wolle mit Blick auf die Haushaltsplanung sicherstellen, dass die Bescheidung für 12 Monate erfolgen könne. Es sei grundsätzlich notwendig die Kita- Finanzierungsrichtlinie im 2-Jahresrhythmus anzupassen. Mit dem Blick nach vorne sei klar, dass man auch im nächsten Jahr ab Januar in den gemeinsamen Diskurs mit den freien Trägern und der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII Kita gehen müsse, um zu erörtern, wie die aktuellen Entwicklungen im Zuge der Inflation und Tarifanpassungen umgesetzt werden können. Man erhoffe sich wie in den letzten Monaten einen konstruktiven und sungsorientierten Austausch.

 

Frau Frenkler verweist auf die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII Kita (Anlage 1).

 

Es wird vereinbart den Antrag zu ändern. Herr Reimann stellt die Änderungen der Drucksache zur Abstimmung.

 

 

2. Der Fachbereich Bildung, Jugend und Sport wird beauftragt, die Kostenstrukturen und in der Folge die Höhe der Pauschalen für die Zuschüsse zu den Betriebskosten der Kindertagesstätten der freien Träger im Jahr 2023 und dann spätestens alle zwei Jahre unter

Beachtung der Tarifentwicklung und der allgemeinen Preissteigerung zu überprüfen. Insbesondere sind in einzelnen Kostenbereichen für die Bestimmung von Pauschalen die Aufgaben/Leistungen unter dem Gesichtspunkt von Qualitätsstandards weiterzuentwickeln.“

 

Abstimmung:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Abschließend stellt er die so geänderte Drucksache zur Abstimmung.

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Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

  1. Die „Richtlinie über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagestätten in freier Trägerschaft in der Landeshauptstadt Potsdam (Kita-Finanzierungsrichtlinie KitaFR) 2022 einschließlich der Anlage tritt ckwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.

 

  1. Der Fachbereich Bildung, Jugend und Sport wird beauftragt, die Kostenstrukturen und in der Folge die Höhe der Pauschalen für die Zuschüsse zu den Betriebskosten der Kindertagesstätten der freien Träger im Jahr 2023 und dann spätestens alle zwei Jahre unter Beachtung der Tarifentwicklung und der allgemeinen Preissteigerung zu überprüfen. Insbesondere sind in einzelnen Kostenbereichen für die Bestimmung von Pauschalen die Aufgaben/Leistungen unter dem Gesichtspunkt von Qualitätsstandards weiterzuentwickeln.
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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=12286&TOLFDNR=150432&selfaction=print