24.11.2022 - 12 Information zur Elternbeitragsordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 24.11.2022
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Auf Nachfrage von Herrn Kaiser informiert Herr Pfeiffer zum aktuellen Stand.
Es gebe Änderungsanträge zum „Entlastungspaket Brandenburg“ vom Ausschuss für Finanzen im Landtag unter Hinzuziehung von Stellungnahmen der Kommunen. Am Dienstag habe man in einer zweistündigen Videokonferenz mit dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) die kommunale Sicht dargestellt (Veränderungsbedarfe, etc.). Diese fließe am Ende voraussichtlich mit der Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes ein. Das MBJS habe sich nicht bekannt welche Änderungsnotwendigkeiten auch gegebenenfalls im Rahmen des Gesetzes umgesetzt werden könnten. Das Gesetz liege noch nicht in einer veröffentlichten Fassung, und damit ohne klaren Gesetzeswortlaut, vor. Was mit der Elternbeitragsordnung ab 01.01.2023 sei, könne er daher nicht sagen. Momentan sei die aktuell geltende Elternbeitragsordnung gültig. Die gesetzlichen Vorgaben seien für die freien und auch den öffentlichen Träger bindend.
Frau Frenkler begrüßt, dass man auf Landesebene den Schritt in Richtung einheitliche Regelung gehe. Aktuell gebe es 700 unterschiedliche Beitragsregelungen im Land. Besser wäre aus ihrer Sicht jedoch eine Beitragsfreiheit für alle. Auch die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege – Spitzenverbände im Land Brandenburg habe heute eine Stellungnahme dazu abgegeben. Sie betont, dass die freien Träger genügen Zeit zur Umsetzung benötigen werden.
Auf Nachfrage von Herrn Kaiser bestätigt Frau Aubel, dass man sich nach den Vorgaben des Landes richten werde. Das heißt, wenn das Land Netto als Richtwert angebe, werde man es auch kommunal entsprechend anpassen.
Frau Dr. Müller bittet darum den aktuellen Stand in der Januarsitzung des Jugendhilfeausschusses zu behandeln.
PAUSE 17:44 – 17:55 Uhr