24.11.2022 - 4.12 Verbesserter Lärmschutz entlang der A115

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Kretschmer bringt den Antrag ein.

 

Im Zeitraum 2023/2024 erfolgt entsprechend den Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie die Erarbeitung der 4. Stufe der Lärmaktionsplanung für die Landeshauptstadt Potsdam auf Basis der aktuellen Lärmkartierung des Landesamtes für Umwelt des Landes Brandenburgs.

 

Herr Schenke informiert stellvertretend für den Bereich Umwelt, dass der Lärmaktionsplan für die Landeshauptstadt Potsdam auf Basis der aktuellen Lärmkartierung des Landesamtes für Umwelt des Landes Brandenburgs bis 2024 erstellt wird. In diesem Zusammenhang wird auch der von der Autobahn ausgehende Lärm betrachtet und es werden Handlungsempfehlungen ausgesprochen. Zielsetzung ist die gesamtstädtische Prioritätensetzung.

 

 

Der Ausschussvorsitzende verweist auf den Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE „Der Beschlusstext wird nach dem 1. Halbsatz um folgende Einfügung ergänzt: „sich an den Bundesverkehrsminister zu wenden mit dem Ziel“

 

 

Herr Wilke macht aufmerksam, dass das Landesamt zuständig sei.

 

 

Herr Rubelt ergänzt, dass die Aufgabe darin bestehe, die Bebauung gegen Lärm zu schützen; nicht die Bestandsbauten. Im Rahmen der Fortschreibung der Lärmaktionsplanungnne das mit diesem Antrag erbetene Ergebnis vorgestellt werden.

 

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den geänderten Antrag zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, geeignete Maßnahmen seitens der Landeshauptstadt Potsdam zur Reduzierung des emittiertenrms entlang der A115 für die Wohngebiete Drewitz, Stern und Kirchsteigfeld sowie die Finanzierung der dafür anfallenden Kosten zu ermitteln.

 

Das Ergebnis der Prüfung soll der Stadtverordnetenversammlung bis Ende Q1 2023 im Rahmen der Fortschreibung derrmaktionsplanung vorgestellt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage