24.11.2022 - 4.13 Ortsumgehung OT Groß Glienicke

Beschluss:
vertagt
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Der Ortsvorsteher Groß Glienicke, Herr Sträter, bringt die Ausführungen von Herrn Niehoff zur Ortsumgehung aus dem letzten Jahr in Erinnerung. Eine Ortsumgehung könnte zwar den Kfz-Verkehr zwischen Potsdam westlich der L20 und Berlin-Spandau binden, allerdings nicht die Quell- und Zielverkehre von Groß Glienicke und Berlin-Kladow und -Gatow. Aufgrund dieses Effektes würde der Kfz-Verkehr in der Ortslage Groß Glienicke trotz Ortsumgehung immer noch bei ca. 2/3 des Ausgangsniveaus liegen. Eine spürbare Entlastung der Ortslage ergebe sich also nur dann, wenn die vorhandene Verbindung zwischen Groß Glienicke und Berlin unterbrochen wird und eine neue Trasse der Bundesstraße 2 entstünde. Zusätzlich sei mit einer Zunahme des Verkehrsaufkommens durch Krampnitz zu rechnen.

 

Herr Sträter bittet zu beachten, dass der Straßenraum auf der B2 in Groß Glienicke den Verkehr nicht zulasse und das Problem des Durchgangsverkehrs durch Groß Glienicke unbedingt zu lösen sei. In diesem Zusammenhang verweist Herr Sträter auf die vorhandene nnschichtdecke, den fehlenden Geh- und Radweg sowie fehlende Verkehrsinsel-Halte. Eine Ausbauplanung dafür gebe es bereits, jedoch sei dafür der Erwerb von Randstreifen erforderlich.

 

 

Herr Schenke (Fachbereich Mobilität und Infrastruktur) bestätigt, dass durch eine Ortsumgehung nicht die gewünschte Entlastung des Verkehrs durch Groß Glienicke erreicht werden könne und schlägt vor, nochmals Untersuchungen im Zuge des Stadtentwicklungskonzeptes Verkehr vorzunehmen, bevor eine abschließende Klärung erfolgt. Der Ausbau sei erforderlich, jedoch fehlen dafür die finanziellen Mittel. Im Investitionsplan der nächsten 5 Jahre ist die Maßnahme nicht enthalten. Mit dem STEK Verkehr werden längerfristige Prioritäten mit einer 10 Jahres-Perspektive verankert.

 

 

Herr Sträter führt aus, dass einige der Grunderwerbe bereits derzeit glich wären und bittet zeitnah zu versuchen, den bereits jetzt möglichen Flächenankauf vorzunehmen.

 

 

In der weiterführenden Diskussion wird deutlich, dass der Antragsinhalt 22/SVV/0265 nicht mit den von Herrn Sträter vorgetragenen Zielen vereinbar sei und deshalb der vorliegende Antrag nicht zur Abstimmung gestellt werden könne.

 

 

Herr Sträter schlägt vor, den Antrag nochmals zur Abstimmung mit den Ortsbeirat Groß Glienicke zu nehmenund gegebenenfalls in modifzierter Fassung erneut im KUM-Ausschuss einzubringen.

Der Zurückstellung des Antrages wird einstimmig zugestimmt.

 

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