29.11.2022 - 5.3 Ergänzung Leitlinie Grundstücksverkäufe

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Vandre begründet die Änderungsanträge der Fraktion Sozial.DIE LINKE. Die Änderungsanträge 2 bis 4 sollen bei der Erarbeitung des Konzeptvergabeverfahrens durch die Verwaltung berücksichtigt werden. Sie gehen zu Protokoll und werden zurückgezogen. Damit sind diese erledigt.

Sie bittet darum, dass zum 5. Änderungsantrag der Einzelsatz Eine Weiterveräerungen zuvor städtischer Grundstücke wird ausgeschlossen“ gesondert abgestimmt wird.

 

Es erfolgt eine kontroverse Diskussion zur Drucksache und den vorliegenden Änderungsanträgen.

 

Auf Nachfrage erklärt Herr Anderka, dass Konzeptvergaben zulässig sind.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt Herr Adler zunächst den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.

 

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE

Auf Seite 3 von 8 der beiliegenden Leitlinie ist eine Umformulierung des 2. Punktes wie folgt vorzunehmen:

2. Ein Verkauf an Genossenschaften kann erfolgen, wenn diese eine geeignete Entwicklung dieser Flächen ermöglichen können.

Analog wird dieser Prüfschritt auch für Flächen in Nachbarschaft des Studentenwerkes angewandt.

 

Abstimmungsergebnis:

Mit 6 Zustimmungen und 2 Ablehnungen angenommen.

 

Frau Vandre beantragt die Abstimmung über die Herauslösung des Satzes „Eine Weiterveräerungen zuvor städtischer Grundstücke wird ausgeschlossen“ im Änderungsantrag der Fraktion Sozial.DIE LINKE, Ergänzung Leitlinie Grundstücksverkäufe Anlage 1.

 

Herr Adler stellt dies zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

Mit 2 Zustimmungen, 2 Ablehnungen und 4 Stimmenthaltungen abgelehnt.

 

Anschließend stellt Herr Adler den Änderungsantrag der Fraktion Sozial.DIE LINKE,

Ergänzung Leitlinie Grundstücksverkäufe Anlage 1, zur Abstimmung.

 

Änderungsantrag Fraktion Sozial.DIE LINKE:

Ergänzung Leitlinie Grundstücksverkäufe Anlage 1

 

Abstimmungsergebnis:

Mit 2 Zustimmungen, 6 Ablehnungen abgelehnt.

 

Herr Adler stellt die so geänderte Drucksache zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

  1. Die bestehende „Leitlinie Grundstücksverkäufe“ (11/SVV/0889) wird ergänzt um Regelungen (gemäß Anlage 1) für städtische Grundstücke, die für den Geschosswohnungsbau geeignet bzw. mit Mehrfamilienhäusern bebaut sind. Diese ergänzenden Regelungen finden bei der Grundstücksübertragung und -veräußerung sowie der Erbbaurechtsbestellung der LHP Anwendung.

 

  1. Die Ergänzung der Leitlinie ersetzt den Beschluss „Kein Verkauf ohne Bindungen“ (13/SVV/0495), das Konzept „Grundstücksverkäufe für Geschosswohnungsbau an Investoren“ (15/SVV/0080) sowie die „Erbbaurechtsprüfung“ bei der Verkaufsplanung gemäß Mitteilungsvorlage 18/SVV/0169.

 

  1. Die Ergänzung der Leitlinie Grundstücksverkäufe wird in ihrer Anwendung regelmäßig überprüft und, falls erforderlich, angepasst.

 

Mit folgender Änderung:

Auf Seite 3 von 8 der beiliegenden Leitlinie ist eine Umformulierung des 2. Punktes wie folgt vorzunehmen:

2. Ein Verkauf an Genossenschaften kann erfolgen, wenn diese eine geeignete Entwicklung dieser Flächen ermöglichen können.

Analog wird dieser Prüfschritt auch für Flächen in Nachbarschaft des Studentenwerkes angewandt.

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen