29.11.2022 - 5.12 Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für so...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Frau Hayn (Fachbereich Öffentlicher Gesundheitsdienst) bringt die Drucksache ein und gibt Erläuterungen. Sie erklärt, dass die fachliche Prüfung der Förderliste fachbereichsübergreifend durch die Verwaltung erfolgt.

 

Frau Meier macht deutlich, dass der GSWI-Ausschuss bei den Förderentscheidungen beteiligt wird. Sie betont, dass es nicht um die Projekte geht, die im Jahr 2023 gefördert werden. Diese werden nach der bisher gültigen Richtlinie entschieden. Es geht um die Anträge für das Jahr 2024, für die am 31.03.2023 die Antragsfrist endet. Die nächste Sitzung des GSWI-Ausschusses findet am 14.02.2023 statt.

 

Es erfolgt eine kontroverse Diskussion zur Vorlage. Im Ergebnis wird festgehalten, dass zu der vorliegenden Drucksache kein Votum abgegeben wird. Es wird verabredet, dass im Punkt 7.1 geregelt wird, dass eine Beschlussvorlage vorzulegen ist. Auch, dass eine 1. und 2. Lesung möglich ist, sollte verbindlich festgehalten werden.

Die Vorlage soll darüber hinaus dahingehend ergänzt werden, dass ein klares Verfahren geregelt wird, dass der GSWI-Ausschuss hier einen Beschluss fassen soll. Es muss eine verbindliche Rolle des GSWI-Ausschusses in der Richtlinie festgehalten werden. Des Weiteren muss geklärt werden, welche Unterlagen dem GSWI zur Verfügung gestellt werden sollen.

Abschließend wird vereinbart, dass die Richtlinie entsprechend der Verabredungen überarbeitet und den Fraktionen bis zu den Fraktionssitzungen am 05.12.2022 zur Verfügung gestellt wird, um dann in der Stadtverordnetenversammlung am 07.12.2022 ein Votum abgeben zu können.

 

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Anlagen zur Vorlage