15.12.2022 - 3.5 Anpassung der Vergabekriterien für den kommunal...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.5
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE (Wiedervorlage)
- Datum:
- Do., 15.12.2022
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- vertagt
Herr Berlin informiert, dass es eine Abstimmung zwischen Frau Lange und der Verwaltung gegeben habe und bringt namens der Fraktion Sozial.DIE LINKE.Potsdam folgende Neue Fassung vom 1.12.2022 ein:
„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Vergabe der Mittel des kommunalen Klimafonds („Gezielt Handeln für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung« (Klimaschutzförderprogramm – RL Klima)“) folgendermaßen anzupassen:
- Maximal ein Viertel des Budgets für die Sonderförderung für Vereine vorzusehen.
- Aufteilung der restlichen 3 /4 des jeweiligen Jahresbudgets zu gleichen Teilen auf die vier Quartale.
- Anteilige Verteilung dieses quartalsgebundenen Budgets auf sämtliche in diesem Quartal eingegangenen rechtmäßigen Anträge.
- Mindestens ein Viertel des Budgets für den kommunalen Klimafonds ist verbindlich für Anträge bis zu einer Förderhöhe von maximal 500€ vorzusehen.
- Gegebenenfalls nicht ausgeschöpfte Quartalsbudgets können in die nachfolgenden Quartale übertragen werden.
Ziel ist die kontinuierliche Zurverfügungstellung des kommunalen Klimafonds für alle rechtmäßigen Anträge von Bürger*innen, auch wenn dadurch je nach Anzahl der eingegangenen Anträge nicht jede*r Bürger*in immer die maximale Fördersumme bekommt.
Der SVV ist die überarbeitete Richtlinie zum Förderprogramm mit den Vergabekriterien bis zum 1. Quartal 2023 vorzulegen, sodass diese noch im laufenden Jahr 2023 in Kraft treten kann.“
Frau Lippert (Koordinierungstelle Klimaschutz) bestätigt, dass es eine Verständigung mit Frau Lange gegeben habe, jedoch die hier vorliegende Neue Fassung nicht dem entspreche, was von der Verwaltung empfohlen worden ist. Insbesondere der Punkt 3 sei nicht umsetzbar. Verschiedene Förderungen in den Quartalen sind nicht möglich, da die Tatbestände für jeden Antragsteller gleich zu fördern sind.
Herr Berlin stellt den Geschäftsordnungsantrag auf nochmalige Zurückstellung, um sich in der Fraktion beraten zu können.
Dafür und dagegen spricht niemand.
Der Geschäftsordnungsantrag auf Zurückstellung wird zur Abstimmung gestellt:
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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62,1 kB
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