15.12.2022 - 3.6 Baumpflanzprogramm 2023

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Heuer berichtet, dass die Neue Fassung im SBWL-Ausschuss am Dienstag abgelehnt worden ist.

 

 

Wortlaut der Neuen Fassung des Antrages von Herrn Jäkel vom 13.12.22 im SBWL-Ausschuss:

Das von der Verwaltung erstellte Baumpflanzprogramm für Potsdam und seine Ortsteile für das Frühjahr 2023 ist im Februar 2023 im KUM und in den Ortsbeiräten vorzulegen.

Die Beratungsergebnisse sollen in die Fortschreibung des Pflanzprogrammes für Herbst 2023/ Frühjahr 2024 einfließen.“

 

 

Frau Kolesnyk (Fachbereich Umwelt, Klima und Grünflächen) berichtet, dass die Pflanzperiode Frühjahr 2023 bereits begonnen habe und die Planungen abgeschlossen sind. Die zur Pflanzung vorgesehenen Standorte wurden hinsichtlich möglicher Einschränkungen durch Medien, Mindestvolumen der Baumgruben, Boden- und Wasserverhältnissen in den jeweiligen Vertragslosen durch die Mitarbeiter der AG Stadtbäume geprüft, die passenden Baumarten ausgewählt und größtenteils bereits über die Vertragspartner bei den Baumschulen bestellt. Diese Maßnahmen bedürfen einer frühzeitigen Abstimmung und haben damit eine relativ lange Vorlaufzeit. Frau Kolesnyk ergänzt, dass im Rahmen dieses regulären Baumpflanzprogramms für das kommende Frühjahr bereits 430 Baumpflanzungen vorgesehen sind.

 

 

Herr Rubelt ergänzt, dass es sich hier um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handeln würde und bittet, dem Antrag nicht zuzustimmen.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die neue Fassung des Antrages zur Abstimmung

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Das von der Verwaltung erstellte Baumpflanzprogramm für Potsdam und seine Ortsteile für das Frühjahr 2023 ist im Februar 2023 im KUM und in den Ortsbeiräten vorzulegen.

 

Die Beratungsergebnisse sollen in die Fortschreibung des Pflanzprogrammes für Herbst 2023/ Frühjahr 2024 einfließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

1

Ablehnung:

5

Stimmenthaltung:

1

 

Damit empfiehlt der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität die Ablehnung des Antrages.

 

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Anlagen zur Vorlage