15.12.2022 - 3.7 Sanierungsgebiet "Potsdamer Mitte" , Konkretisi...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Rabbe (Sanierungsträger Potsdam) bringt die Vorlage anhand einer Präsentation ein und beantwortet im Rahmen der sich anschließenden Diskussion Nachfragen verschiedener Ausschussmitglieder.

 

 

Herr Twerdy bringt namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Ergänzungsantrag vom 29.11.2022 ein:

Punkt 7 ist zu ergänzen:

Dabei sind die Kriterien der Nachhaltigkeitszertifizierung EH 40 NH strikt einzuhalten und darüberhinausgehende Kriterien in Abhängigkeit von der Entwicklung der Förderung anzupassen.“

 

 

Frau Dr. Haebel, Herr Tomczak, Frau Ducksch und Herr Wilke sprechen sich gegen den Abriss des Staudenhofs aus. Sie vertreten innerhalb der sich anschließndenden Debatte die Ansicht, dass vor allem Themen, wie klimatische Auswirkungen, Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit sowie wohnungspolitische Aspekte bisher unzureichend betrachtet worden sind.

 

 

Herr Twerdy bestätigt, dass der Klimaschutz für seine Fraktion wichtig sei. Jedoch sei man in der Überlegung, was man mit dem Gebäude machen könne, zu dem Schluss gekommen, dass der Grundriss (sehr kleine Wohnungen) und der schlechte Zustand, den von der Verwaltung vorgeschlagenen Weg rechtfertigen und bittet auch dem Ergänzungsantrag zuzustimmen.

 

 

Herr Rubelt betont, dass die integrierte Stadtentwicklung über Jahre geführt und bereits in diversen Vorsitzungen diskutiert worden ist. Besser sei es nicht nur den Erhalt zu diskutieren, sondern den Blick nach vorn vorzunehmen.

 

 

Der Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird zur Abstimmung gestellt:

Abstimmungsergebnis: 5/0/2

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die geänderte Vorlage zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

 

  1. Die Konkretisierung des Blocks V aus dem Leitbautenkonzept (DS 10/SVV/0412) erfolgt auf der Grundlage des Blockkonzeptes gemäß Anlage 1.

 

  1. Die allgemein gültigen Ziele und Leitlinien werden gemäß Anlage 2r den Block V fortgeschrieben und formulieren die blockbezogenen Vorgaben zur architektonischen Gestaltqualität und machen Nutzungsvorgaben.

 

  1. Neben den Zielen und Leitlinien enthalten die Gebäudepässe gemäß Anlage 3 parzellengenaue Vorgaben zu Nutzung und Gestaltung der künftigen Gebäude.

 

  1. Die ProPotsdam GmbH wird verpflichtet, für die architektonische Gestaltung der zukünftigen Gebäude ein wettbewerbliches Verfahren gemäß Anlage 4 durchzuführen.

 

  1. Gemäß Beschluss DS 16/SVV/0562 verbleibt das Grundstück des Wohnhauses Am Alten Markt 10 im Eigentum der ProPotsdam GmbH und wird gemäß Beschluss DS 21/SVV/0007 um die für die Realisierung des Blocks V notwendigen Flächen ergänzt.

 

  1. Die ProPotsdam GmbH errichtet mietpreis- und belegungsgebundenen sowie bedarfsgerechten Wohnraum in Abstimmung mit den zuständigen Verwaltungsstellen der Landeshauptstadt Potsdam, insbesondere dem Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration. Die Abstimmung erfolgt auf der Grundlage der üblichen Regularien und Praxis zwischen ProPotsdam und der Landeshauptstadt Potsdam bei Umsetzung geförderter Wohnungsbaumaßnahmen. Die Einbindung ist bereits im Zuge des durchzuführenden Wettbewerbsverfahrens zu gewährleisten (Anlage 4).
     
  2. Gemäß Masterplan 100 % Klimaschutz Potsdam 2050 wird die ProPotsdam GmbH verpflichtet, durch ökologische und nachhaltige Bauweisen, z. B. Holzbau, Nutzung von Recyclingbaustoffen, den aktuellen Herausforderungen an den Klimawandel entsprechend zu planen und zu bauen.

 

Dabei sind die Kriterien der Nachhaltigkeitszertifizierung EH 40 NH strikt einzuhalten und darüberhinausgehende Kriterien in Abhängigkeit von der Entwicklung der Förderung anzupassen

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

4

Ablehnung:

2

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage