15.12.2022 - 3.2 Fortschreibung Prioritätenliste naturschutzrech...

Beschluss:
abgelehnt
Reduzieren

Herr Tomczak bringt namens der Fraktion DIE aNDERE folgende neue Fassung vom 22.11.22 ein:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein stadtweites Kataster für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu erstellen oder erstellen zu lassen. Die ins Kataster aufgenommenen Maßnahmen sollen in den kommenden Jahren bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und den damit verbundenen städtebaulichen Verträgen, bei der Anwendung der Baumschutzverordnung und bei der Festsetzung naturschutzrechtlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aus anderen Rechtsbereichen prioritär beauflagt und bearbeitet werden.

 

Das Kataster soll die Projekte nach den herausragenden Qualitäten differenzieren. Zu diesen gehören unter anderem

1. die Herstellung naturnaher Landschaften und Biotope

2. die Verbesserung und Erhöhung der Biodiversität

3. die Entsiegelung von Flächen

4. die Renaturierung ehemals gewerblich genutzter Flächen

5. die Erhöhung der Niederschlagsmenge, die versickert oder aufgefangen und genutzt wird.

 

Bei der Erstellung der Prioritäten werden die anerkannten Naturschutzverbände eingebunden.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Kosten im Haushaltsentwurf 2023/24 einzustellen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist im September 2023 über den Sachstand zu unterrichten.“

 

 

Frau Kolesnyk (Fachbereich Umwelt, Klima und Grünflächen) beurteilt das Erstellen eines Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen-Katasters grundsätzlich positiv. Jedoch könne eine Priorisierung nicht erfolgen, da für die Erstellung eines A- und E-Maßnahmen-Katasters weder die finanziellen noch die personellen Kapazitäten vorhanden sind. Selbst eine einmalige Ausschreibung zur Erstellung des Katasters würde ohne eine anschließend erforderliche Pflege des Katasters nicht hilfreich sein. Frau Kolesnyk macht deutlich, dass es sich dabei um eine freiwillige Maßnahme handeln würde. Zudem wird in jedem Einzelfall geschaut bzw. in der Beratung mit dem Bauherren versucht, glichst einen Ausgleich in der Nähe zu ermöglichen. In der Baumschutzverordnung gibt es bereits entsprechende Vorgaben hinsichtlich der Ersatzpflanzungen bzw. Ausgleichszahlungen.

 

 

Herr Tomczak greift die Hinweise der Verwaltung auf und bittet namens der antragstellenden Fraktion im 1. Absatz um Streichung der Worte „bei der Anwendung der Baumschutzverordnung“ sowie im drittletzten Absatz statt „der Prioritäten“ des Katasters“ einzusetzen.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den geänderten Antrag zur Abstimmung:

 

Reduzieren

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein stadtweites Kataster für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu erstellen oder erstellen zu lassen. Die ins Kataster aufgenommenen Maßnahmen sollen in den kommenden Jahren bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und den damit verbundenen städtebaulichen Verträgen, bei der Anwendung der Baumschutzverordnung und bei der Festsetzung naturschutzrechtlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aus anderen Rechtsbereichen prioritär beauflagt und bearbeitet werden.

 

Das Kataster soll die Projekte nach den herausragenden Qualitäten differenzieren. Zu diesen gehören unter anderem

1. die Herstellung naturnaher Landschaften und Biotope

2. die Verbesserung und Erhöhung der Biodiversität

3. die Entsiegelung von Flächen

4. die Renaturierung ehemals gewerblich genutzter Flächen

5. die Erhöhung der Niederschlagsmenge, die versickert oder aufgefangen und genutzt wird.

 

Bei der Erstellung der Prioritäten des Katasters werden die anerkannten Naturschutzverbände eingebunden.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Kosten im Haushaltsentwurf 2023/24 einzustellen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist im September 2023 über den Sachstand zu unterrichten.

 

Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

2

Ablehnung:

3

Stimmenthaltung:

2

 

Damit empfiehlt der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität die Ablehnung des Antrages.

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage