21.12.2022 - 4.2 Grundstücksvergabe nach Konzept und Erbbaupacht
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 21.12.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- abgelehnt
Der Ausschuss für Finanzen empiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Antrag abzulehnen.
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Leitlinie Grundstücksverkäufe zu überarbeiten. Die Möglichkeit von Konzeptausschreibungen soll vorrangig in die Richtlinie aufgenommen werden. Damit sollen auch klar definierte, nachvollziehbare Bedingungen bei Vergabe nach Konzept formuliert werden. Ferner soll die Vergabe in der Regel in Erbbaupacht erfolgen. Die überarbeitete Richtlinie ist der Stadtverordnetenversammlung im ersten Quartal 2020 vorzulegen.