21.12.2022 - 4.3 Ergänzung Leitlinie Grundstücksverkäufe

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Dr. Wegewitz nimmt Bezug auf die vorliegenden Änderungs- bzw. Ergänzungsanträge.

Anschliend erfolgt die Verständigung zum Beschlussvorschlag der Ausschüsse Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion sowie Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und ländlichen Raumes, welchem sich die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen anschließen.

 

Herr Dr. Wegewitz stellt die Drucksache mit dem übernommenen Änderungsantrag der o. g. Ausschüsse zur Abstimmung.

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Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

  1. Die bestehende „Leitlinie Grundstücksverkäufe“ (11/SVV/0889) wird ergänzt um Regelungen (gemäß Anlage 1) für städtische Grundstücke, die für den Geschosswohnungsbau geeignet bzw. mit Mehrfamilienhäusern bebaut sind. Diese ergänzenden Regelungen finden bei der Grundstücksübertragung und -veräerung sowie der Erbbaurechtsbestellung der LHP Anwendung.

 

  1. Die Ergänzung der Leitlinie ersetzt den Beschluss „Kein Verkauf ohne Bindungen“ (13/SVV/0495), das Konzept „Grundstücksverkäufe für Geschosswohnungsbau an Investoren“ (15/SVV/0080) sowie die „Erbbaurechtsprüfung“ bei der Verkaufsplanung gemäß Mitteilungsvorlage 18/SVV/0169.

 

  1. Die Ergänzung der Leitlinie Grundstücksverkäufe wird in ihrer Anwendung regelmäßig überprüft und, falls erforderlich, angepasst.

 

Auf Seite 3 von 8 der beiliegenden Leitlinie ist eine Umformulierung des 2. Punktes wie folgt vorzunehmen:

 

2. Ein Verkauf an Genossenschaften kann erfolgen, wenn diese eine geeignete

 Entwicklung dieser Flächen ermöglichen können.

 Analog wird dieser Prüfschritt auch für Flächen in Nachbarschaft des Studenten-

 werkes angewandt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

2

 

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Anlagen zur Vorlage