Herr Wapenhans nimmt Bezug auf den Beschluss DS 22/SVV/0258 „ Erbbauzinssätze der LHP“vom 01.06.2022 und informiert, dass die Prüfung noch nicht abgeschlossen sei.
Voraussichtlich könne im Juni 2023 die mit dem o. g. Beschluss gewünschte Berichterstattung erfolgen.