21.12.2022 - 2 Feststellung der Anwesenheit sowie der ordnungs...

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Zu Beginn der Sitzung ist nur die Ortsvorsteherin anwesend. Die Ladung erfolgte ordnungsgemäß. Zwei Ortsbeiratsmitglieder haben sich zu dieser Sitzung entschuldigt, ein Ortsbeiratsmitglied hat sich nicht entschuldigt.

 

Nach Ablauf von fünfzehn Minuten ist die erforderliche Anzahl von Ortsbeiratsmitgliedern nicht anwesend, so dass die Sitzung wegen Beschlussunfähigkeit geschlossen werden muss.