15.12.2022 - 5.3 Umsetzungsstand des Onlinezugangsgesetzes mit d...

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Herr Lenhardhrt aus, dass das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg federführend bei der Umsetzung sei. Das Land Brandenburg würde planen, zum kommenden Anmeldefenster an der Grundschule vom Herbst 2023 bis zum Frühjahr 2024 zusätzlich zu den bestehenden Anmeldeverfahren ein digitales Verfahren für die Einschulung zum Schuljahr 2024/2025 anzubieten. Entsprechende Informationen würden Ende des Jahres 2022 auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg zur Verfügung stehen. Bei der Anmeldung hätten die Eltern das schulpflichtige Kind in der Schule persönlich vorzustellen. Daher sei eine Gesetzesänderung erforderlich. Dann würde auch eine entsprechende PDF-Datei für die Onlineanmeldung genügen.

 

Frau Hayn fragt nach dem Verfahren für die Schuleingangsuntersuchung. Herr Lenhardhrt aus, dass diese noch persönlich erfolgt. Die Landeshauptstadt Potsdam würde das Land Brandenburg hierbei unterstützen. Bei der Grundschulanmeldung sei das Kind noch nicht Teil der Schule. Ein entsprechendes Dokumentenmanagementsystem würde eingeführt werden.

 

Herr Kulke fragt, ob es sich um ein reines Anmeldeverfahren an der Schule handelt. Herr Lenhard bestätigt dies.

 

Herr Witzsche stellt fest, dass die Umsetzung vollständig in der Zuständigkeit des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg liegen würde. Herr Lenhardhrt aus, dass er die Ansprechpartnerin im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg jederzeit anrufen könne. Entsprechende Informationen würden an den Jugendhilfeausschuss weitergegeben werden.

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