04.07.2001 - 7.1 Gebäude und Flächenbewirtschaftung der Stadt Po...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Der amtierende Dezernent für Stadtentwicklung und Bauen Herr Goetzmann legt dar, dass die verwaltungsinterne Lösung bezüglich der Gebäude- und Flächenbewirtschaftung der Stadt Potsdam nicht eine eindeutige Lösung ist, sondern dass es zwei sehr unterschiedliche Modelle gibt, die gegenwärtig innerhalb der Verwaltung in einer Mischung vorhanden sind - teils zentrale Verwaltung der Gebäude und Liegenschaften an einer Stelle der Verwaltung und zu anderen Teilen die aufgeteilte Verantwortung bei den jeweiligen Fachaufgaben. Der gewollte Vergleich müsste zumindest diese Positionen umfassen. Hinzu kommt ein weiterer Faktor, der bei einem solchen Vergleich mit betrachtet werden sollte, nämlich ob und inwieweit durch die gegenwärtig laufende Verwaltungsmodernisierung und die Einführung von Elementen wie Kosten- und Leistungsrechnung und der konkreten Zurechnung auch von Verbrauchern an jeweilige Fachbudgets nicht maßgebliche Verbesserungen auch in der Wirtschaftlichkeit erzeugen kann. Die Verwaltung ist bemüht, die erforderlichen Grundlagendaten  zur exakten Ermittlung dessen, was an Flächen und Gebäuden/an Wertigkeiten vorhanden ist, intern zu leisten. Unter Einbindung einer externen fachkundigen Begleitung soll ein Prozess eingeleitet werden, der vor allem dazu führen soll, das Kostenbewusstsein sowohl bei den verwaltenden als auch bei den Fachbereichen, die die jeweiligen Liegenschaften in Anspruch nehmen, zu steigern und Kostentransparenz, und -bewusstsein zu schaffen (Einführung und entsprechende Eckpunkte der Kosten-Leistungsrechnung). Ziele für einen solchen Diskussionsprozess sollen vor allen Dingen sein, Wege zu finden, wie eine optimierte Nutzung und Bewirtschaftung von Flächen, Gebäuden und Räumen entstehen kann. Schwierig ist die Betrachtung in Richtung der im Antrag angesprochenen Dritten (z. B. Gewoba und EVP), da die Gewoba ihre technische Abteilung auflöst und die EVP der Bereich der Flächen- und Gebäudewirtschaftung nicht das Kerngeschäft darstellt.

Im Nachtragshaushalt ist die entsprechende Deckung für die externen Kosten mit enthalten.

 

Der Zwischenbericht wird zur Kenntnis genommen.