04.07.2001 - 7.11 Satzungsbeschluss zum B-Plan Nr. 78 Französisch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat der o. g. DS zugestimmt.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Anregungen und Bedenken der Bürger und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur erneuten (eingeschränkten) öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 78 "Französisches Viertel/Quartier Francais" entschieden (siehe Anlage 1; 1a; 1b).

 

2. Der Bebauungsplan Nr. 78 "Französisches Viertel/Quartier Francais" wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlage 2).

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.