04.07.2001 - 7.15 1. Nachtragshaushaltssatzung 2001
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.15
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Finanzsteuerung
- Datum:
- Mi., 04.07.2001
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die
Voten bzw. beantragten Änderungen des Hauptausschusses, des
Jugendhilfeausschusses sowie der Ausschüsse für Gesundheit und Soziales, für
Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, für Recht, Sicherheit, Ordnung und
Umweltschutz, für Bildung und Sport, für Kultur sowie für Finanzen, Wirtschaft
und Liegenschaften wurden den Stadtverordneten schriftlich
(Stellungnahme der Ausschüsse) ausgereicht.
Änderungsantrag:
Der
Stadtverordnete Bruch beantragt namens der Fraktion CDU:
1.
Der im
ursprünglichen Haushaltsplan 2001 veranschlagte nicht investive Zuschuss der
Stadt Potsdam für den ÖPNV an die ViP GmbH (UA 8200, HHST 71500) wird um den
Gesamtbetrag der Nachzahlungen des Landes Brandenburg zur Ausgleichsleistungen
nach § 45 a PbefG gekürzt.
2.
Die
Beraterkosten für das Immobilienmanagement werden gesperrt. Dem Hauptausschuss
ist der Entwurf des konkret ausformulierten Beratungsauftrages vorzulegen.
Daraus muss auch erkennbar werden, dass die veranschlagten Kosten
gerechtfertigt sind. Der Ausschuss wird ermächtigt, die Sperre ganz oder auch
teilweise aufzuheben.
Abstimmung:
Der Punkt
1. des o. g. Änderungsantrages wird
mit
Stimmenmehrheit abgelehnt.
Abstimmung:
Der Punkt
2. des o. g. Änderungsantrages wird
mit
Stimmenmehrheit abgelehnt.
Änderungsantrag:
Der
Stadtverordnete Schubert, Fraktion SPD, beantragt:
Zur
Haushaltsstelle Theaterneubau Schiffbauergasse wird die Aufnahme einer
Verpflichtungsermächtigung in der vertraglich notwendigen Höhe der
kassenwirksamen Belastung der Folgejahre eingestellt.
Zugleich
wird die bisherige Haushaltsstelle 33800.9300 - Erwerb einer Objektgesellschaft
- in die Haushaltsstelle
33800.93200 - Erwerb eines Thaterneubaus - umbenannt.
Abstimmung:
Der o. g.
Änderungsantrag wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Ergänzungsantrag:
Der
Stadtverordnete Dr. Seidel, Fraktion SPD, beantragt:
Mit der
ViP GmbH sind Gespräche über die Aufteilung der Nachzahlung des Landes
Brandenburg zur Ausgleichsleistung nach § 45 PbefG zu führen. Der
Stadtverordnetenversammlung ist zu berichten.
Abstimmung:
Der o. g.
Ergänzungsantrag wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Änderungsantrag:
Der
Stadtverordnete Schubert beantragt
namens des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften:
Auf Grund
aufkommensneutraler Umschichtungen ist der § 1 der
Nachtragshaushaltssatzung wie folgt zu ändern:
Verwaltungshaushaushalt
Einnahmen: von 539.686.100
auf 537.976.600
Ausgaben: von
581.438.400 auf 578.656.100.
Da der o.
g. Änderungsantrag den Stadtverordneten nicht schriftlich vorliegt, erläutert
der Beigeordnete für Zentrale Steuerung und Service Herr Bosse, dass es sich um
haushaltsneutrale Umschichtungen handelt, die im Nachgang zur
Verwaltungsvorlage von den einzelnen Dezernaten bei I eingereicht worden sind
(Umschichtung von Verwaltungsgebühren, Sachkosten für Personalausweise und
Pässe sowie verschiedene Umschichtungen im Vermögenshaushalt mit den
Hauptstadtmitteln.
Abstimmung:
Der o. g.
Änderungsantrag wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen,
bei
einigen Stimmenthaltungen.
Abstimmung:
Die durch
den Ausschuss für Bildung und Sport beantragte Änderung, der der Ausschuss für
Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften zugestimmt hat:
Vermögenshaushalt:
Mittel
in Höhe von 1.343 TDM, die als Eigenanteile der Stadt beim Luftschiffhafen in
diesem Jahr auf Grund geringerer Zuweisungen des Landes nicht benötigt werden
und erst im Jahr 2003/2004 gebraucht werden, werden umgeschichtet für
vorgezogene Investitionen im Dezernat II.
Die
Umschichtungen betreffen:
.
Sporthalle Kurfürstenstraße
(200 TDM)
.
Behindertenfahrstuhl Stadt- und Landesbibliothek (600 TDM)
.
Volkshochschule
( 43 TDM)
wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1.
Nachtragshaushaltssatzung
der
Landeshauptstadt Potsdam für das Haushaltsjahr 2001
Aufgrund
des § 79 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg wird mit Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 04.07.2001 folgende Nachtragshaushaltssatzung
erlassen :
§ 1
Mit
dem Nachtragshaushalt werden
erhöht vermindert und
damit der Gesamtbetrag des
um um Haushaltsplanes
einschließlich
der
Nachträge
gegenüber nunmehr
bisher festgesetzt
auf
DM DM DM DM
1. Verwaltungshaushalt
die Einnahmen 8.993.600 10.703.100 539.686.100 537.976.600
die Ausgaben 17.349.400 20.131.700 581.438.400 578.656.100
2.
Vermögenshaushalt
die Einnahmen 102.185.000 10.257.600 181.140.200 273.067.600
die Ausgaben 121.470.100 29.542.700 181.140.200 273.067.600
§ 2
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen erhöht
sich um 27.535.000 DM auf
42.555.000 DM.
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert.
§ 4
Die Erheblichkeitsgrenzen bleiben unverändert.
§ 5
Das Haushaltssicherungskonzept bleibt unverändert.
Des Weiteren beschließt die Stadtverordnetenversammlung:
Mit der ViP GmbH sind Gespräche über die Aufteilung der
Nachzahlung des Landes Brandenburg zur Ausgleichsleistung nach § 45 PbefG zu
führen. Der Stadtverordnetenversammlung ist zu berichten.