04.07.2001 - 7.15 1. Nachtragshaushaltssatzung 2001

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Voten bzw. beantragten Änderungen des Hauptausschusses, des Jugendhilfeausschusses sowie der Ausschüsse für Gesundheit und Soziales, für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz, für Bildung und Sport, für Kultur sowie für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften wurden den Stadtverordneten schriftlich (Stellungnahme der Ausschüsse) ausgereicht. 

 

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Bruch beantragt namens der Fraktion CDU:

 

1.

Der im ursprünglichen Haushaltsplan 2001 veranschlagte nicht investive Zuschuss der Stadt Potsdam für den ÖPNV an die ViP GmbH (UA 8200, HHST 71500) wird um den Gesamtbetrag der Nachzahlungen des Landes Brandenburg zur Ausgleichsleistungen nach § 45 a PbefG gekürzt.

 

2.

Die Beraterkosten für das Immobilienmanagement werden gesperrt. Dem Hauptausschuss ist der Entwurf des konkret ausformulierten Beratungsauftrages vorzulegen. Daraus muss auch erkennbar werden, dass die veranschlagten Kosten gerechtfertigt sind. Der Ausschuss wird ermächtigt, die Sperre ganz oder auch teilweise aufzuheben.

 

 

Abstimmung:

Der Punkt 1. des o. g. Änderungsantrages wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Abstimmung:

Der Punkt 2. des o. g. Änderungsantrages wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Schubert, Fraktion SPD, beantragt:

 

Zur Haushaltsstelle Theaterneubau Schiffbauergasse wird die Aufnahme einer Verpflichtungsermächtigung in der vertraglich notwendigen Höhe der kassenwirksamen Belastung der Folgejahre eingestellt.

Zugleich wird die bisherige Haushaltsstelle 33800.9300 - Erwerb einer Objektgesellschaft - in die Haushaltsstelle  33800.93200 - Erwerb eines Thaterneubaus - umbenannt.

 

Abstimmung:

Der o. g. Änderungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

 

Ergänzungsantrag:

Der Stadtverordnete Dr. Seidel, Fraktion SPD, beantragt:

 

Mit der ViP GmbH sind Gespräche über die Aufteilung der Nachzahlung des Landes Brandenburg zur Ausgleichsleistung nach § 45 PbefG zu führen. Der Stadtverordnetenversammlung ist zu berichten.

 

Abstimmung:

Der o. g. Ergänzungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Schubert  beantragt namens des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften:

 

Auf Grund aufkommensneutraler Umschichtungen ist der § 1 der Nachtragshaushaltssatzung wie folgt zu ändern:

 

Verwaltungshaushaushalt

Einnahmen:     von 539.686.100         auf 537.976.600

Ausgaben:       von 581.438.400         auf 578.656.100.

 

Da der o. g. Änderungsantrag den Stadtverordneten nicht schriftlich vorliegt, erläutert der Beigeordnete für Zentrale Steuerung und Service Herr Bosse, dass es sich um haushaltsneutrale Umschichtungen handelt, die im Nachgang zur Verwaltungsvorlage von den einzelnen Dezernaten bei I eingereicht worden sind (Umschichtung von Verwaltungsgebühren, Sachkosten für Personalausweise und Pässe sowie verschiedene Umschichtungen im Vermögenshaushalt mit den Hauptstadtmitteln.

 

Abstimmung:

Der o. g. Änderungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Stimmenthaltungen.

 

 

Abstimmung:

Die durch den Ausschuss für Bildung und Sport beantragte Änderung, der der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften zugestimmt hat:

 

Vermögenshaushalt:

Mittel in Höhe von 1.343 TDM, die als Eigenanteile der Stadt beim Luftschiffhafen in diesem Jahr auf Grund geringerer Zuweisungen des Landes nicht benötigt werden und erst im Jahr 2003/2004 gebraucht werden, werden umgeschichtet für vorgezogene Investitionen im Dezernat II.

 

Die Umschichtungen betreffen:

. Sporthalle Kurfürstenstraße                                         (200 TDM)

. Behindertenfahrstuhl Stadt- und Landesbibliothek      (600 TDM)

. Volkshochschule                                                          (  43 TDM)

 

wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Landeshauptstadt Potsdam für das Haushaltsjahr 2001

 

Aufgrund des § 79 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg wird mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.07.2001 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen :

 

§ 1

 

Mit dem Nachtragshaushalt werden

 

                             erhöht                             vermindert                             und damit der Gesamtbetrag des

                        um                        um                        Haushaltsplanes einschließlich

                                                                        der Nachträge

                       

                             gegenüber                             nunmehr

                             bisher                             festgesetzt auf

 

                             DM                             DM                             DM                             DM

 

1. Verwaltungshaushalt

 

     die Einnahmen     8.993.600     10.703.100     539.686.100     537.976.600

     die Ausgaben     17.349.400     20.131.700     581.438.400     578.656.100

 

 

2. Vermögenshaushalt

 

  die Einnahmen  102.185.000  10.257.600  181.140.200  273.067.600

  die Ausgaben  121.470.100  29.542.700  181.140.200  273.067.600

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen erhöht sich um 27.535.000 DM auf

42.555.000 DM.

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert.

 

§ 4

 

Die Erheblichkeitsgrenzen bleiben unverändert.

 

§ 5

 

Das Haushaltssicherungskonzept bleibt unverändert.

 

 

Des Weiteren beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

 

Mit der ViP GmbH sind Gespräche über die Aufteilung der Nachzahlung des Landes Brandenburg zur Ausgleichsleistung nach § 45 PbefG zu führen. Der Stadtverordnetenversammlung ist zu berichten.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen.