04.07.2001 - 9.20 Eintragung dinglicher Absicherungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.20
- Zusätze:
- Stadtverordneter Dr.Stahlberg, Fraktion SPD
- Datum:
- Mi., 04.07.2001
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Beschlusstext:
Grundstücke,
die durch Anlagen städtischer GmbHs ( z.B. Leitungen) belastet sind, die nicht
grundbuchlich abgesichert sind (dingliche Absicherung im Grundbuch), sind erst
nach Absprache mit den betroffenen GmbHs zu veräußern.
Bei
Bedenken aus wirtschaftlichen Gründen; z.B. wegen hoher Umverlegungskosten von
Leitungen, ist die Anlage zu Lasten der betroffenen GmbH vor Verkauf dinglich
im Grundbuch zu sichern.