04.07.2001 - 9.20 Eintragung dinglicher Absicherungen

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Durch den Stadtverordneten Dr. Stahlberg, Fraktion SPD, erfolgt die Überweisung der DS 01/0511 in den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften.

 

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Beschlusstext:

 

Grundstücke, die durch Anlagen städtischer GmbHs ( z.B. Leitungen) belastet sind, die nicht grundbuchlich abgesichert sind (dingliche Absicherung im Grundbuch), sind erst nach Absprache mit den betroffenen GmbHs zu veräußern.

 

Bei Bedenken aus wirtschaftlichen Gründen; z.B. wegen hoher Umverlegungskosten von Leitungen, ist die Anlage zu Lasten der betroffenen GmbH vor Verkauf dinglich im Grundbuch zu sichern.