04.07.2001 - 6.7 Genehmigung einer Eilentscheidung gem. § 68 Abs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Begründung der o. g. DS erfolgt durch den beauftragten Dezernenten für Stadtentwicklung und Bauen Herrn Goetzmann.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Genehmigung einer Eilentscheidung gem. § 68 Abs. 1 GO

 

Antrag auf eine außerplanmäßige Ausgabe zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen und

Neubau einer Flutlichtanlage für das Karl-Liebknecht-Stadion in Höhe von 500,- TDM.

 

Deckungsquelle:  HHST  56501 94002   Leichtathletikhalle Luftschiffhafen

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.