29.09.2023 - 6.2 Potsdamer GARAGENANLAGEN SCHÜTZEN!
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Zusätze:
- Fraktion Freie Fraktion
- Datum:
- Fr., 29.09.2023
- Status:
- gemischt (Protokoll bestätigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Freie FRAKTION
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschlussempfehlung:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Landeshauptstadt Potsdam verzichtet bis zum 31.12.2028 auf ordentliche Kündigungen von Pacht- bzw. Mietverträgen für Garagen aus ihrer Position als Grundstückseigentümer heraus.
- Die Landeshauptstadt Potsdam wird Pächter oder Mieter von Garagen in kommunalem Eigentum rechtzeitig, spätestens jedoch 2 Jahre vor einer beabsichtigten Kündigung des Pacht- / Mietverhältnisses, über das Ansinnen der Kündigung schriftlich in Kenntnis setzen.
- Die Landeshauptstadt Potsdam trägt die Kosten für den Rückbau einer vertragsgerecht zurückgegebenen Garage selbst.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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62,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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72,1 kB
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