01.10.2003 - 6.1 Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes...

Beschluss:
abgelehnt
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Der Stadtverordnete Lehmann, Fraktion CDU, erklärt, dass die ausgereichten Voten der Ausschüsse, wo es heißt ‚in allen Ausschüssen zurückgestellt’  nicht richtig sei.

 

Im Ausschuss für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz wurde die Vorlage am 19.09.2002 zurückgestellt.

Am 17.10.2002 (Protokoll vom  06.11.2002)  habe man sich zu folgendem  geänderten Beschlusstext verständigt:

‚Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle nötigen Schritte zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Freizeitpark Drewitz zu veranlassen,  wenn nicht bis zum 31.12.2002 die vertraglichen Voraussetzungen zwischen der Stadt und dem Investor geschaffen werden und für die Verzögerung der Investor die Verantwortung trägt.’

Dies sei zwischenzeitlich jedoch überholt, denn aus jetziger Kenntnis bestehen  keine Versäumnisse.

Da die Stadt und der Investor verhandeln, sei der Antrag im o. g. Ausschuss abschließend behandelt worden.

Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sei der Antrag in der Sitzung am 26.08.2003 abgelehnt worden, bei 4 Nein-Stimmen und 1 Ja-Stimme.

 

 

 

 

 

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Beschlusstext:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle nötigen Schritte zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Freizeitpark Drewitz zu veranlassen.

Gleichzeitig soll geprüft werden, ob es möglich ist, dass die Stadtwerke auf dem Gelände ein Hallen- und Freibad errichten und betreiben.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 9 Ja-Stimmen.