01.10.2003 - 5.4 Grundsatzbeschluss zur Fusion des Klinikums Ern...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Zu diesem Tagesordnungspunkt erhält eine Ärztin am Klinikum Ernst von Bergmann das beantragte Rederecht. Frau Voß trägt als Belegschaftsmitglied   Bedenken, zahlreiche offene Fragen der Belegschaft des Klinikums Ernst von Bergmann zur geplanten Fusion vor und die Bitte,  keinen Verhandlungsauftrag zu erteilen. 

 

 

Der Oberbürgermeister Herr Jakobs legt anschließend dar, dass er sich der  vielfältigen, nicht sofort zu beantwortenden Fragen und der unterschiedlichen Interessen bewusst sei.  Es bedürfe des festen Willens, miteinander zusammenzuarbeiten.  Im Laufe eines Annäherungsverfahrens sollen die unterschiedlichen Probleme im Einzelnen  in den verschiedenen  Arbeitsgruppen besprochen und letztlich ein Konsens gefunden werden. Im Dezember 2003 sollen entsprechende Verträge in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht werden. 

 

 

Die Voten der Ausschüsse für Gesundheit und Soziales, für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften sowie des Hauptausschusses  zur  DS 03/SVV/0614  sowie zu den beantragten Änderungen und Ergänzungen der Fraktionen PDS, CDU und Bündnis 90/Die Grünen  wurden den Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“ schriftlich ausgereicht.

 

 

Abstimmung:

Die durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte Einzelabstimmung des Änderungsantrages der Fraktion PDS wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 3 Ja-Stimmen

und einigen Stimmenthaltungen.

 

(Die Stadtverordnete Hüneke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, erklärt, dass sich damit die weiteren von der Fraktion beantragten Änderungen  erledigt haben.)

 

 

 

Anschließend erfolgt die von der Fraktion PDS beantragte geheime Abstimmung des  in der Diskussion durch die Antragstellerin präzisierten Änderungsantrages der Fraktion PDS, der den Wortlaut hat:

Der erste Satz des Beschlusses lautet wie folgt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Gespräche zur Übertragung des

Krankenhausbetriebes der St. Josefs Krankenhaus gGmbH auf die Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH zu einem Gemeinschaftskrankenhaus („Fusion“) unter folgenden Prämissen zu führen:

 

  1. Die St. Josefs Krankenhaus gGmbH ist in dem Umfang an der Gesellschaft des Gemeinschaftskrankenhauses zu beteiligen, wie es dem Verhältnis der bisher erbrachten Krankenhausleistungen und dem eingebrachten tatsächlichen Vermögen dieser gGmbH in ein Gemeinschaftskrankenhaus entspricht. Es ist die uneingeschränkte Mehrheitsbeteiligung der Stadt zu gewährleisten.

Das schließt ein, dass das Vorschlagsrecht für die Bestellung des Geschäftsführers bei der Stadt Potsdam liegt.

 

  1. Die bisherigen Versorgungsleistungen beider fusionierenden Einrichtungen nach Art und Qualität, einschließlich der stationären Schwangerschaftsabbrüche, sowie die weiteren Zwecke des Klinikums nach § 3 seines Gesellschaftsvertrages bleiben erhalten.

 

  1. Die Rechte der Beschäftigten werden durch Bindung (Mitgliedschaft im KAV) an die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst (BAT – O /BMTG – O) und die Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes (Betr.VG) gesichert. Betriebsbedingte Kündigungen im Zusammenhang mit der Fusion sind ausgeschlossen.

 

  1. Die Gewerkschaft ver.di ist von Anbeginn an den Gesprächen zu beteiligen. Gleiches gilt für den Betriebsrat des Klinikums.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist in der Dezember-Sitzung 2003 ein schlüssiges Fusionskonzept mit einem realistischen zeitlichen Ablaufplan vorzulegen.

Der Hauptausschuss ist in jeder seiner Sitzungen über den Stand der Vorbereitung der Fusion zu informieren.

Der zweite Satz wird ersatzlos gestrichen.

 

Die Stimmzettel werden ausgereicht. Die Abgabe der Stimmzettel erfolgt durch namentlichen Aufruf der Stadtverordneten.

 

Die Stimmenauszählung erfolgt durch die Stadtverordneten Blume und Jeschke, Fraktion SPD, Schulze, Fraktion PDS, und Näder, Fraktion CDU, als Wahlhelfer.

 

 

Nach der Behandlung des Tagesordnungspunktes 5.13 gibt die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Müller das Ergebnis der geheimen Abstimmung der von der Fraktion PDS beantragten Änderungen bekannt:

 

21 Stadtverordnete haben mit „JA“ gestimmt.

27 Stadtverordnete haben mit „NEIN“ gestimmt.

 

Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion PDS abgelehnt.

 

 

Abstimmung:

Die von der Fraktion SPD beantragten Änderungen – deren aktuelle Fassung den Stadtverordneten  als TISCHVORLAGE ausgereicht wurde – mit dem Wortlaut:

Die Stadt Potsdam bleibt auch nach der Fusion der beiden Kliniken Mehrheitsgesellschafterin des neuen Krankenhauses. Für die Beschäftigten gilt das bisherige Arbeits- und Tarifrecht, insbesondere das Betriebsverfassungsgesetz.

 

Die bisherigen Versorgungsleistungen beider fusionierter Einrichtungen nach Art und Qualität, sowie die weiteren Zwecke des Klinikums nach § 3 seines Gesellschaftsvertrages bleiben erhalten. Die Möglichkeit, ambulante und stationäre Schwangerschaftsabbrüche in Potsdam vornehmen zu lassen, wird am Standort Klinikum sichergestellt.

Der neue Geschäftsführer wird für fünf Jahre bestellt. Die Gesellschafter haben sich auf einen Personalvorschlag zu einigen.

 

Im Gesellschaftsvertrag ist ein Aufsichtsrat vorzusehen, in dem die Stadt Potsdam als Mehrheitsgesellschafterin angemessen und die Belegschaft entsprechend dem Betriebsverfassungsgesetz vertreten ist.

wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei zahlreichen Gegenstimmen

und 4 Stimmenthaltungen.

 

 

Abstimmung:

Der Ergänzungsantrag der Fraktion CDU mit dem Wortlaut:

Zusätzlich wird der Oberbürgermeister aufgefordert, das Erfordernis einer städtischen Beteiligung am Klinikum Ernst von Bergmann zu prüfen und dies der Stadtverordnetenversammlung gemeinsam mit der Beschlussvorlage schriftlich darzulegen.

wird

 

mit 15 Ja-Stimmen,

bei 25 Nein-Stimmen abgelehnt,

 

 

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Stadt Potsdam bleibt auch nach der Fusion der beiden Kliniken Mehrheitsgesellschafterin des neuen Krankenhauses. Für die Beschäftigten gilt das bisherige Arbeits- und Tarifrecht, insbesondere das Betriebsverfassungsgesetz.

 

 

Die bisherigen Versorgungsleistungen beider fusionierter Einrichtungen nach Art und Qualität sowie die weiteren Zwecke des Klinikums nach § 3 seines Gesellschaftsvertrages bleiben erhalten. Die Möglichkeit, ambulante und stationäre Schwangerschaftsabbrüche in Potsdam vornehmen zu lassen, wird am Standort Klinikum sichergestellt.

Der neue Geschäftsführer wird für fünf Jahre bestellt. Die Gesellschafter haben sich auf einen Personalvorschlag zu einigen.

 

Im Gesellschaftsvertrag ist ein Aufsichtsrat vorzusehen, in dem die Stadt Potsdam als Mehrheitsgesellschafterin angemessen und die Belegschaft entsprechend dem Betriebsverfassungsgesetz vertreten ist.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen

bei zahlreichen Gegenstimmen

und 4 Stimmenthaltungen.