01.10.2003 - 5.4 Grundsatzbeschluss zur Fusion des Klinikums Ern...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Beteiligungs-, Personal- und Finanzsteuerung
- Datum:
- Mi., 01.10.2003
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Wirtschaftsförderung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Zu diesem
Tagesordnungspunkt erhält eine Ärztin am Klinikum Ernst von Bergmann das
beantragte Rederecht. Frau Voß trägt als Belegschaftsmitglied Bedenken, zahlreiche offene
Fragen der Belegschaft des Klinikums Ernst von Bergmann zur geplanten Fusion
vor und die Bitte, keinen
Verhandlungsauftrag zu erteilen.
Der Oberbürgermeister Herr Jakobs legt anschließend dar, dass er sich
der vielfältigen, nicht sofort zu
beantwortenden Fragen und der unterschiedlichen Interessen bewusst sei. Es bedürfe des festen Willens,
miteinander zusammenzuarbeiten. Im
Laufe eines Annäherungsverfahrens sollen die unterschiedlichen Probleme im
Einzelnen in den
verschiedenen Arbeitsgruppen
besprochen und letztlich ein Konsens gefunden werden. Im Dezember 2003 sollen
entsprechende Verträge in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht
werden.
Die Voten
der Ausschüsse für Gesundheit und Soziales, für Finanzen, Wirtschaft und
Liegenschaften sowie des Hauptausschusses
zur DS 03/SVV/0614 sowie zu den beantragten Änderungen und
Ergänzungen der Fraktionen PDS, CDU und Bündnis 90/Die Grünen wurden den Stadtverordneten mit den
„Stellungnahmen der Ausschüsse“ schriftlich ausgereicht.
Abstimmung:
Die durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte
Einzelabstimmung des Änderungsantrages der Fraktion PDS wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt,
bei 3 Ja-Stimmen
und einigen Stimmenthaltungen.
(Die Stadtverordnete Hüneke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, erklärt, dass sich damit die weiteren von der Fraktion beantragten Änderungen erledigt haben.)
Anschließend erfolgt die von der Fraktion PDS beantragte geheime Abstimmung des in der Diskussion durch die Antragstellerin präzisierten Änderungsantrages der Fraktion PDS, der den Wortlaut hat:
Der erste Satz des Beschlusses lautet wie folgt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Gespräche zur
Übertragung des
Krankenhausbetriebes der St. Josefs Krankenhaus gGmbH auf die Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH zu einem Gemeinschaftskrankenhaus („Fusion“) unter folgenden Prämissen zu führen:
- Die
St. Josefs Krankenhaus gGmbH ist in dem Umfang an der Gesellschaft des
Gemeinschaftskrankenhauses zu beteiligen, wie es dem Verhältnis der bisher
erbrachten Krankenhausleistungen und dem eingebrachten tatsächlichen
Vermögen dieser gGmbH in ein Gemeinschaftskrankenhaus entspricht. Es ist
die uneingeschränkte Mehrheitsbeteiligung der Stadt zu gewährleisten.
Das schließt ein, dass das
Vorschlagsrecht für die Bestellung des Geschäftsführers bei der Stadt Potsdam
liegt.
- Die
bisherigen Versorgungsleistungen beider fusionierenden Einrichtungen nach
Art und Qualität, einschließlich der stationären Schwangerschaftsabbrüche,
sowie die weiteren Zwecke des Klinikums nach § 3 seines
Gesellschaftsvertrages bleiben erhalten.
- Die
Rechte der Beschäftigten werden durch Bindung (Mitgliedschaft im KAV) an
die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst (BAT – O /BMTG – O) und die
Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes (Betr.VG) gesichert.
Betriebsbedingte Kündigungen im Zusammenhang mit der Fusion sind
ausgeschlossen.
- Die
Gewerkschaft ver.di ist von Anbeginn an den Gesprächen zu beteiligen.
Gleiches gilt für den Betriebsrat des Klinikums.
Der Stadtverordnetenversammlung ist in der Dezember-Sitzung
2003 ein schlüssiges Fusionskonzept mit einem realistischen zeitlichen
Ablaufplan vorzulegen.
Der Hauptausschuss ist in jeder seiner Sitzungen über den Stand der Vorbereitung der Fusion zu informieren.
Der zweite Satz wird ersatzlos gestrichen.
Die Stimmzettel werden ausgereicht. Die Abgabe der
Stimmzettel erfolgt durch namentlichen Aufruf der Stadtverordneten.
Die Stimmenauszählung erfolgt durch die Stadtverordneten
Blume und Jeschke, Fraktion SPD, Schulze, Fraktion PDS, und Näder, Fraktion
CDU, als Wahlhelfer.
Nach der Behandlung des Tagesordnungspunktes 5.13 gibt die
Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Müller das Ergebnis der
geheimen Abstimmung der von der Fraktion PDS beantragten Änderungen bekannt:
21 Stadtverordnete haben mit „JA“ gestimmt.
27 Stadtverordnete haben mit „NEIN“ gestimmt.
Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion PDS abgelehnt.
Abstimmung:
Die von der Fraktion SPD beantragten Änderungen – deren aktuelle Fassung den Stadtverordneten als TISCHVORLAGE ausgereicht wurde – mit dem Wortlaut:
Die Stadt Potsdam bleibt auch nach der Fusion der beiden Kliniken Mehrheitsgesellschafterin des neuen Krankenhauses. Für die Beschäftigten gilt das bisherige Arbeits- und Tarifrecht, insbesondere das Betriebsverfassungsgesetz.
Die bisherigen Versorgungsleistungen beider fusionierter Einrichtungen nach Art und Qualität, sowie die weiteren Zwecke des Klinikums nach § 3 seines Gesellschaftsvertrages bleiben erhalten. Die Möglichkeit, ambulante und stationäre Schwangerschaftsabbrüche in Potsdam vornehmen zu lassen, wird am Standort Klinikum sichergestellt.
Der neue Geschäftsführer wird für fünf Jahre bestellt.
Die Gesellschafter haben sich auf einen Personalvorschlag zu einigen.
Im
Gesellschaftsvertrag ist ein Aufsichtsrat vorzusehen, in dem die Stadt Potsdam
als Mehrheitsgesellschafterin angemessen und die Belegschaft entsprechend dem
Betriebsverfassungsgesetz vertreten ist.
wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen,
bei
zahlreichen Gegenstimmen
und 4
Stimmenthaltungen.
Abstimmung:
Der
Ergänzungsantrag der Fraktion CDU mit dem Wortlaut:
Zusätzlich wird der Oberbürgermeister aufgefordert, das Erfordernis einer städtischen Beteiligung am Klinikum Ernst von Bergmann zu prüfen und dies der Stadtverordnetenversammlung gemeinsam mit der Beschlussvorlage schriftlich darzulegen.
wird
mit 15
Ja-Stimmen,
bei 25
Nein-Stimmen abgelehnt,
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Die Stadt Potsdam bleibt auch nach der Fusion der beiden Kliniken Mehrheitsgesellschafterin des neuen Krankenhauses. Für die Beschäftigten gilt das bisherige Arbeits- und Tarifrecht, insbesondere das Betriebsverfassungsgesetz.
Die bisherigen Versorgungsleistungen beider fusionierter Einrichtungen nach Art und Qualität sowie die weiteren Zwecke des Klinikums nach § 3 seines Gesellschaftsvertrages bleiben erhalten. Die Möglichkeit, ambulante und stationäre Schwangerschaftsabbrüche in Potsdam vornehmen zu lassen, wird am Standort Klinikum sichergestellt.
Der neue Geschäftsführer wird für fünf Jahre bestellt. Die Gesellschafter haben sich auf einen Personalvorschlag zu einigen.
Im
Gesellschaftsvertrag ist ein Aufsichtsrat vorzusehen, in dem die Stadt Potsdam
als Mehrheitsgesellschafterin angemessen und die Belegschaft entsprechend dem
Betriebsverfassungsgesetz vertreten ist.