06.12.2000 - 4.6 Zweite öffentliche Auslegung des Bebauungsplan ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Da aus den jüngsten Abstimmungen zur Begrenzung der nächtlichen Schallbelastung durch die Lieferfahrzeuge der Post die Notwendigkeit der Festsetzung einer Durchfahrt und zusätzlicher Geh-, Fahr- und Leitungsrechte in diesem Bereich ergebeben hat, wurden zur o. g. DS wurden Austauschblätter ausgereicht, die im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen bestätigt wurden.

 

Die zustimmenden Stellungnahmen der Ausschüsse für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz sowie für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen liegen vor.

Änderungsantrag:

Die Stadtverordnete Hüneke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, beantragt:

Der Beschlusstext ist wie folgt zu ergänzen:

Am   Eckgebäude Französische Straße/Straße Am Kanal ist die maximale Bauhöhe auf 19,80 m festzulegen.

Die vorgeschlagenen Abwägungen und Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind sinngemäß zu ändern.

Abstimmung:

Der o. g. Änderungsantrag wird

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 8 Ja-Stimmen

 

Abstimmung:

 

Die durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen bestätigten Austauschblätter zur o. g. DS werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1.      Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 78 "Französisches Viertel/Quartier francais" entschieden (s. Anlage).

2.  Der Bebauungsplan Nr. 78 "Französisches Viertel/ Quartier francais" ist gemäß § 3 Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen (s. Anlage).

3.  Während der zweiten öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan können gemäß § 3 Abs. 3 BauGB Bedenken und Anregungen nur zu den geänderten Teilen vorgebracht werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Die DS 00/0894 - mit den Austauschblättern - wird

mit Stimmenmehrheit angenommen

bei 3 Gegenstimmen

und einigen Stimmenthaltungen.