06.12.2000 - 4.6 Zweite öffentliche Auslegung des Bebauungsplan ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.6
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 06.12.2000
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Da aus den jüngsten Abstimmungen zur
Begrenzung der nächtlichen Schallbelastung durch die
Lieferfahrzeuge der Post die Notwendigkeit der Festsetzung einer
Durchfahrt und zusätzlicher Geh-, Fahr- und Leitungsrechte in
diesem Bereich ergebeben hat, wurden zur o. g. DS wurden Austauschblätter ausgereicht,
die im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen bestätigt
wurden.
Die zustimmenden Stellungnahmen der Ausschüsse für Recht,
Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz sowie
für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen liegen vor.
Änderungsantrag:
Die Stadtverordnete Hüneke, Fraktion Bündnis
90/Die Grünen, beantragt:
Der Beschlusstext ist
wie folgt zu ergänzen:
Am Eckgebäude Französische Straße/Straße Am Kanal ist die
maximale Bauhöhe auf 19,80 m festzulegen.
Die vorgeschlagenen Abwägungen und Anregungen
der Bürger und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind
sinngemäß zu ändern.
Abstimmung:
Der o. g. Änderungsantrag wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt,
bei 8 Ja-Stimmen
Abstimmung:
Die durch den Ausschuss für
Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen bestätigten Austauschblätter zur o. g. DS
werden
mit Stimmenmehrheit angenommen
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1.
Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6
BauGB wird über die Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 78 "Französisches
Viertel/Quartier francais" entschieden (s. Anlage).
2.
Der Bebauungsplan Nr. 78 "Französisches
Viertel/ Quartier francais" ist gemäß § 3 Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs.
2 BauGB erneut öffentlich auszulegen (s. Anlage).
3.
Während der zweiten öffentlichen Auslegung
des Entwurfs zum Bebauungsplan können gemäß § 3 Abs. 3 BauGB
Bedenken und Anregungen nur zu den geänderten Teilen vorgebracht werden.