06.12.2000 - 4.12 Projekt Biotechnologiepark Potsdam (SAGO-Geläude)

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat der o. g. zugestimmt - unter Beachtung der nachfolgenden Erklärung bzw. Zusicherung der Verwaltung:

Falls es zu Änderungen im Vertragsentwurf kommt, sind diese dem Hauptausschuss zur Kenntnis zu geben.

 

Ergänzungsantrag:

Die Stadtverordnete Reiß beantragt namens der Fraktion SPD:

In der Anlage 1 § 5 ist der Abs. (3) wie folgt zu ergänzen:

Stellplatzablösungen sind so zu regeln, dass ein Parken im Wald und auf den Wegen zum Gelände aufgrund von Parkplatzmangel unterbleibt.

Ergänzungsantrag:

Der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg, Fraktion PDS, beantragt:

Der Punkt 2. des Beschlusstextes ist um folgenden Satz zu ergänzen:

Die Stadtverordnetenversammlung ist unverzüglich über diese nachträglichen Veränderungen zu informieren.

Abstimmung:

Die durch die Stadtverordnete Reiß, Fraktion SPD, beantragte Ergänzung der Anlage 1 § 5 Abs. (3) wird

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 2 Gegenstimmen

und zahlreichen Stimmenthaltungen.

 

Abstimmung:

Die entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zu beachtende Erklärung bzw. Zusicherung der Verwaltung mit dem Wortlaut:

Falls es zu Änderungen im Vertragsentwurf kommt, sind diese dem Hauptausschuss zur Kenntnis zu geben.

(als Punkt 3. der DS 00/0910) wird

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 2 Stimmenthaltungen.

Damit erübrigt sich die Abstimmung der durch den Stadtverordneten Dr. Scharfenberg, Fraktion PDS, im Punkt 2. beantragten Ergänzung.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1.         Dem vorliegenden veränderten Vertragswerk (städtebaulicher Vertrag, Erschließungsvertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Unterwerfungsvertrag, siehe Anlage l) zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der Landesentwicklungsgesellschaft für Städtebau, Wohnen und Verkehr des Landes   Brandenburg   mbH   zum   Projekt Biotechnologiepark Potsdam (SAGO-Gelände) wird zugestimmt.

2.         Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, das Vertragswerk zu 1. im Rahmen der dort verankerten wirtschaftlichen und rechtlichen Eckpunkte endzuverhandeln und abzuschließen.

Dabei ist der Oberbürgermeister ferner ermächtigt, gegebenenfalls noch notwendige Ergänzungen, Konkretisierungen oder Änderungen an dem Vertragswerk vorzunehmen, sofern dies nicht zu einer wirtschaftlichen Mehrbelastung der Stadt oder zu einer wesentlichen Änderung der festgeschriebenen Maßnahmen führt.

3.           Falls es zu Änderungen im Vertragsentwurf kommt, sind diese dem Hauptausschuss zur Kenntnis zu geben.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Die DS 00/0910 - in der geänderten Fassung - wird

mit Stimmenmehrheit angenommen.