06.12.2000 - 4.20 Haushaltssicherungskonzept - Beschränkung des V...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.20
- Zusätze:
- Fraktion PDS
- Datum:
- Mi., 06.12.2000
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die Begründung der o. g. DS
erfolgt durch den Stadtverordneten
Krause namens der Fraktion PDS mit folgender
Änderung:
Im vierten Anstrich des
Punktes 1 ist das Wort
„Betreuungsaufgaben" durch „Serviceleistungen" zu
ersetzen.
Änderungsantrag:
Der Stadtverordnete Dr. Przybilski,
Fraktion SPD, beantragt:
Der vierte Anstrich des
Punktes 1 ist wie folgt zu ändern: - grundsätzlich bereit sind, auf vertraglicher
Grundlage den einzelnen Mietern zusätzliche Serviceleistungen anzubieten.
Die o. g. Änderung wird
durch den Stadtverordneten Krause namens der Fraktion PDS
übernommen.
Änderungsantrag:
Der Stadtverordnete Lehmann beantragt
namens der Fraktion CDU:
Der Punkt 1 ist wie folgt zu ändern:
Beim beabsichtigten Wohnungsverkauf der
Gewoba sind die Grundstücke Milanhorst (11, 13, 15, 17) und
Binsenhof (2, 4, 6, 8) - Gebäude mit Rollstuhlfahrerwohnungen - nur an solche
Erwerber zu verkaufen, die ...
Abstimmung:
Der o. g. Änderungsantrag wird
mit
Stimmenmehrheit abgelehnt.
bei 2 Ja-Stimmen.
Des Weiteren beantragt die
Fraktion CDU die Streichung des 4. Anstriches im Punkt
1.
Abstimmung:
Der o. g. Änderungsantrag wird
Mit
Stimmenmehrheit abgelehnt,
bei 5 Ja-Stimmen.
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
In Ergänzung des Beschlusses vom 16.12.1999 (DS 99/01040/1
1. Vom beabsichtigten Wohnungsverkauf der GEWOBA sind die
Grundstücke Milanhorst (11, 13, 15, 17) und
Binsenhof (2, 4, 6, 8) - Gebäude mit Rollstuhlfahrerwohnungen -auszuschließen oder der Verkauf hat nur an solche
Erwerber zu erfolgen, die
-
über nachgewiesene Erfahrungen bei der Verwaltung solcher Objekte
verfügen
-
die Verwaltung vor Ort ausüben und
unkompliziert in Notfällen erreichbar sind
-
Belegungsrechte der Stadt vertraglich
anerkennen und
-
grundsätzlich bereit sind, auf vertraglicher
Grundlage den einzelnen Mietern zusätzliche
Serviceleistungen anzubieten.
2. Der Oberbürgermeister wird in seiner Eigenschaft
als Gesellschaftervertreter der GEWOBA
verpflichtet, in der Sitzung des Hauptausschusses am 28. Februar 2001 einen am Unternehmensauftrag der GEWOBA
orientierten Katalog vorzulegen, der analog zu Ziffer 1) Wohnungen
bestimmt, die vom beabsichtigten Verkauf auszuschließen sind bzw. deren Verkauf
nur unter im voraus festgelegten Bedingungen erfolgen darf.