06.12.2000 - 4.20 Haushaltssicherungskonzept - Beschränkung des V...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Begründung der o. g. DS erfolgt durch den Stadtverordneten  Krause namens der Fraktion PDS mit folgender Änderung:

Im vierten Anstrich des Punktes 1   ist das Wort „Betreuungsaufgaben" durch „Serviceleistungen" zu ersetzen.

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Dr. Przybilski, Fraktion SPD, beantragt:

Der vierte Anstrich des Punktes 1 ist wie folgt zu ändern: - grundsätzlich bereit sind, auf vertraglicher Grundlage den einzelnen Mietern zusätzliche Serviceleistungen anzubieten.

Die o. g. Änderung wird durch den Stadtverordneten Krause namens der Fraktion PDS übernommen.

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Lehmann beantragt namens der Fraktion CDU:

Der Punkt 1 ist wie folgt zu ändern:

Beim beabsichtigten Wohnungsverkauf der Gewoba sind die Grundstücke Milanhorst (11, 13, 15, 17) und Binsenhof (2, 4, 6, 8) - Gebäude mit Rollstuhlfahrerwohnungen - nur an solche Erwerber zu verkaufen, die ...

 

Abstimmung:

Der o. g. Änderungsantrag wird

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

bei 2 Ja-Stimmen.

Des Weiteren beantragt die Fraktion CDU die Streichung des 4. Anstriches im Punkt 1.

Abstimmung:

Der o. g. Änderungsantrag wird

Mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 5 Ja-Stimmen.

 

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Beschlusstext:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

In Ergänzung des Beschlusses vom 16.12.1999 (DS 99/01040/1

1.  Vom beabsichtigten Wohnungsverkauf der GEWOBA sind die Grundstücke Milanhorst (11, 13, 15, 17) und Binsenhof (2, 4, 6, 8) - Gebäude mit Rollstuhlfahrerwohnungen -auszuschließen oder der Verkauf hat nur an solche Erwerber zu erfolgen, die

-          über nachgewiesene Erfahrungen bei der Verwaltung solcher Objekte verfügen

-          die Verwaltung vor Ort ausüben und unkompliziert in Notfällen erreichbar sind

-          Belegungsrechte der Stadt vertraglich anerkennen und

-          grundsätzlich bereit sind, auf vertraglicher Grundlage den einzelnen Mietern zusätzliche Serviceleistungen anzubieten.

 

2.         Der Oberbürgermeister wird in seiner Eigenschaft als Gesellschaftervertreter der GEWOBA verpflichtet, in der Sitzung des Hauptausschusses am 28. Februar 2001 einen am Unternehmensauftrag der GEWOBA orientierten Katalog vorzulegen, der analog zu Ziffer 1) Wohnungen bestimmt, die vom beabsichtigten Verkauf auszuschließen sind bzw. deren Verkauf nur unter im voraus festgelegten Bedingungen erfolgen darf.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Die DS 00/0928/1 - mit der geänderten Formulierung des 4. Anstriches im Punkt 1 wird

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 2 Gegenstimmen und 5 Stimmenthaltungen.