18.12.2000 - 2.2 Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die zustimmenden Stellungnahmen der Ausschüsse für Bildung und Sport sowie für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften liegen vor.

Die Begründung erfolgt durch die amtierende Beigeordnete für Bildung, Kultur und Sport Frau Fischer mit der Bekanntgabe folgender Aktualisierung der Rechtsgrundlage im dritten Anstrich:

 

- § 114 Abs. 3 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchuIG) vom 12. April 1996 (GVBI. l S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Juni 2000 (GVBI. l S. 90).

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

"Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Oberstufenzentren der Landeshauptstadt Potsdam".

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Abstimmungsergebnis:

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage