18.12.2000 - 2.3 Leitlinien für die Fortschreibung der Schulentw...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die Begründung erfolgt durch den Stadtverordneten Dr. Steinicke mit der anschließenden Überweisung der DS 00/0951 in den Ausschuss für Bildung und Sport.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Leitlinien für die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung, Teilbereich weiterführende allgemeinbildende Schulen, Schulstufe Sek. l

Ziel bei der Fortschreibung der Potsdamer Schulentwicklungsplanung im Teilbereich weiterführende Schulen, Schulstufe Sek. l, ist es,

a)                                      eine hohe Qualität schulischer Bildung und Erziehung bei Wahrung der Chancengleichheit für alle Kinder und Jugendlichen der Landeshauptstadt zu sichern;

b)                  schulische Anlagen weiterhin für schulische Zwecke sowie als multifunktionale soziokulturelle bzw. Bildungseinrichtungen mit Stadtteilfunktion zu nutzen; entsprechend der heterogenen Zusammensetzung der Potsdamer Schülerschaft eine qualifizierte und schülerbedürfnisorientierte Grundversorgung mit allen weiterführenden Bildungsgängen der Sekundarstufe l zu sichern, ohne das Platzkapazitätsverhältnis an weiterführenden Schulen zugunsten des gymnasialen Bildungsgangs bzw. der Gymnasien zu verschieben;

d)                   demzufolge die Gesamtschulen als Schulform zur Sicherung einer derartigen qualifizierten Grundversorgung „unter einem Dach" sowie als wohnortnahes Bildungsangebot für alle Kinder und Jugendlichen insbesondere in den Platten- bzw. Neubaustadtteilen zu stärken;

e)                                       dazu für die Gesamtschulen - entsprechend der Bandbreitenregelung in den Verwaltungsvorschriften zur Unterrichtsorganisation - die Möglichkeit zur Absenkung der Mindestschülerzahlen pro Klasse auf 20 Schüler zu nutzen und darüber hinaus in der Sekundarstufe l eine Neufestlegung der Platzkapazitäten auf maximal 3 Züge pro Jahrgangsstufe vorzunehmen, um der heterogenen Schülerschaft dieser Schulen gegenüber der homogenen Schülerschaft der Gymnasien und Realschulen gerecht zu werden;

f)                     eine materielle Ausstattung aller Schulen zu sichern, die ein qualifiziertes Basisangebot für die Vorbereitung aller Schüler auf ihr künftiges Leben gewährleistet; eine Verzahnung von Stadtentwicklungs- und Bildungsplanung zu erreichen.

 

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