18.12.2000 - 2.3 Leitlinien für die Fortschreibung der Schulentw...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.3
- Zusätze:
- Fraktion PDS
- Datum:
- Mo., 18.12.2000
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:03
- Anlass:
- außerordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Leitlinien für die Fortschreibung der
Schulentwicklungsplanung, Teilbereich weiterführende allgemeinbildende Schulen,
Schulstufe Sek. l
Ziel bei der
Fortschreibung der Potsdamer Schulentwicklungsplanung im Teilbereich
weiterführende Schulen, Schulstufe Sek. l, ist es,
a)
eine hohe Qualität schulischer Bildung und
Erziehung bei Wahrung der Chancengleichheit für alle Kinder und Jugendlichen
der Landeshauptstadt zu sichern;
b)
schulische Anlagen weiterhin für schulische
Zwecke sowie als multifunktionale soziokulturelle bzw.
Bildungseinrichtungen mit Stadtteilfunktion zu nutzen; entsprechend der
heterogenen Zusammensetzung der Potsdamer Schülerschaft eine qualifizierte
und schülerbedürfnisorientierte Grundversorgung mit allen weiterführenden
Bildungsgängen der Sekundarstufe l zu sichern, ohne das
Platzkapazitätsverhältnis an weiterführenden Schulen zugunsten des
gymnasialen Bildungsgangs bzw. der Gymnasien zu verschieben;
d)
demzufolge die Gesamtschulen als Schulform
zur Sicherung einer derartigen qualifizierten Grundversorgung
„unter einem Dach" sowie als wohnortnahes Bildungsangebot für alle Kinder
und Jugendlichen insbesondere in den Platten- bzw. Neubaustadtteilen zu
stärken;
e)
dazu für die Gesamtschulen - entsprechend
der Bandbreitenregelung in den Verwaltungsvorschriften zur
Unterrichtsorganisation - die Möglichkeit zur Absenkung der Mindestschülerzahlen
pro Klasse auf 20 Schüler zu nutzen und darüber hinaus in der Sekundarstufe l
eine Neufestlegung der Platzkapazitäten auf maximal 3 Züge pro Jahrgangsstufe
vorzunehmen, um der heterogenen Schülerschaft dieser Schulen gegenüber der
homogenen Schülerschaft der Gymnasien und Realschulen gerecht zu werden;
f)
eine materielle Ausstattung aller Schulen zu
sichern, die ein qualifiziertes Basisangebot für die Vorbereitung aller Schüler
auf ihr künftiges Leben gewährleistet; eine Verzahnung von Stadtentwicklungs-
und Bildungsplanung zu erreichen.