18.12.2000 - 3.4 Kulturstandort Schiffbauergasse

Beschluss:
abgelehnt
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Die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften sowie der Kulturausschuss haben die o. g. DS abgelehnt.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Handelsflächen der Verkaufseinrichtungen am Kulturstandort Schiffbauergasse sind bauplanungsrechtlich auf maximal 800 m2 zu begrenzen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Die DS 00/0571 wird

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

bei 2 Ja-Stimmen.