18.01.2023 - 5.1 Ergänzung Leitlinie Grundstücksverkäufe

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Beigeordnete r Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, Herr Rubelt, bringt die Vorlage unter Verweis auf die Genese dessen ein und bittet um Zustimmung für die vom Ausschuss Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfohlene Fassung.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes hat über die vorliegenden Änderungsanträge der Fraktion Sozial.DIE LINKE.Potsdam entschieden:

 

  1. Änderungsantrag Fraktion Sozial.DIE LINKE.Potsdam vom 11.10.22, Grundsätze

 

Die Verwaltung erklärt sich bereit, die Änderungen in die Konkretisierung aufzunehmen und der Antragsteller zieht den Änderungsantrag zurück.

 

  1. Änderungsantrag Fraktion Sozial.DIE LINKE.Potsdam vom 11.10.22, Anlage 1

 

abgelehnt.

 

  1. Änderungsantrag Fraktion Sozial.DIE LINKE.Potsdam vom 11.10.22, Päambel

 

Die Verwaltung erklärt sich bereit, die Ergänzung in die Konkretisierung aufzunehmen. Der Satz auf Seite 2, „Aus diesem Grund ist die Vergabe von Grundstücken zukünftig vornehmlich im Rahmen von Erbbaupacht durch Konzeptvergabeverfahren zu realisieren.“ sollte jedoch gestrichen werden. Der Antragsteller stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu und zieht den Ergänzungsantrag zurück.

 

  1. Änderungsantrag Fraktion Sozial.DIE LINKE.Potsdam vom 11.10.22, Anlage 2

 

Die Verwaltung erklärt sich bereit, die Ergänzung in die Konkretisierung aufzunehmen und der Antragsteller zieht den Ergänzungsantrag zurück.

 

Gesamtvorlage: einstimmige Zustimmung

 

 

Auf Seite 3 von 8 der beiliegenden Leitlinie ist eine Umformulierung des 2. Punktes wie folgt vorzunehmen:

 

2.

Ein Verkauf an Genossenschaften kann erfolgen, wenn diese eine geeignete Entwicklung dieser Flächen ermöglichen können.

Analog wird dieser Prüfschritt auch für Flächen in Nachbarschaft des Studentenwerkes angewandt.

 

 

Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion und der Ausschuss für Finanzen haben sich dieser Empfehlung mehrheitlich angeschlossen.

 

Die Vorlage wird in der vom Ausschuss Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfohlenen Fassung zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

1. Die bestehende „Leitlinie Grundstücksverkäufe“ (11/SVV/0889) wird ergänzt um Regelungen (gemäß Anlage 1) für städtische Grundstücke, die für den Geschosswohnungsbau geeignet bzw. mit Mehrfamilienhäusern bebaut sind. Diese ergänzenden Regelungen finden bei der Grundstücksübertragung und -veräerung sowie der Erbbaurechtsbestellung der LHP Anwendung.

 

2. Die Ergänzung der Leitlinie ersetzt den Beschluss „Kein Verkauf ohne Bindungen“ (13/SVV/0495), das Konzept „Grundstücksverkäufe für Geschosswohnungsbau an Investoren“ (15/SVV/0080) sowie die „Erbbaurechtsprüfung“ bei der Verkaufsplanung gemäß Mitteilungsvorlage 18/SVV/0169.

 

3. Die Ergänzung der Leitlinie Grundstücksverkäufe wird in ihrer Anwendung regelmäßig überprüft und, falls erforderlich, angepasst.

 

Auf Seite 3 von 8 der beiliegenden Leitlinie ist eine Umformulierung des 2. Punktes wie folgt vorzunehmen:

 

2.  Ein Verkauf an Genossenschaften kann erfolgen, wenn diese eine geeignete Entwicklung dieser Flächen ermöglichen können. Analog wird dieser Prüfschritt auch für Flächen in Nachbarschaft des Studentenwerkes angewandt.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 3 Stimmenthaltungen.

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Anlagen zur Vorlage