08.02.2023 - 4.3 Bauabteilungen bei den Stadtwerkeunternehmen er...

Beschluss:
vertagt
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Herr Dr. Zöller bringt den Antrag namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein.

 

Der Ansatz klinge charmant, so der Oberbürgermeister, umso schwieriger sei jedoch die Umsetzung. Er verweist im Weiteren auf den rechtlichen Rahmen, wie bereits in der Stellungnahme der Verwaltung dargelegt.

 

Nach einer kontroversen Diskussion beantragt Herr Dr. Zöller den Antrag zurückzustellen, um die Argumente abwägen zu können.

Nach einer Rede dagegen und einer Rede dafür wird der Antrag auf Vertagung zur Abstimmung gestellt:

 

Abstimmung:

Die Vertagung der DS 23/SVV/0052 wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird damit beauftragt,

               in seiner Eigenschaft als Gesellschaftervertreter Änderungen in den Gesellschaftsverträgen bei den Stadtwerken Potsdam und ihrer Tochtergesellschaften dahingehend zu ermöglichen, dass ihre Bauabteilungen zukünftig soweit rechtlich möglich bei Nichtauslastung auch externe Aufträge im Stadtwerkeverbund annehmen können, eine Pflicht, solche Abteilungen zu unterhalten bzw. einzurichten, soll für diese Unternehmen damit nicht verbunden sein.

               zu prüfen, ob auch eine Einbeziehung der Stadt und seiner Eigenbetriebe in die Ermöglichung der Beauftragung der Bauabteilungen der Stadtwerke und seiner Tochtergesellschaften rechtlich möglich ist, und dies bei Möglichkeit in seiner Eigenschaft als Gesellschaftervertreter ebenfalls durch Änderungen in den Gesellschaftsverträgen zu ermöglichen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=12838&TOLFDNR=152032&selfaction=print