22.02.2023 - 7.1 Beauftragung eines Gutachtens bezüglich der Ber...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Zu diesem Tagesordnungspunkt sind aus dem Gutachter-Team Herr Wagner und Herr Massalski anwesend und erläutern anhand einer Präsentation (dem Tagesordnungspunkt im Ratsinformationssystem als Anlage beigefügt) die Zielstellung/Leistungen, einschließlich der einzelnen Arbeitspakete. Sie gehen auf die Potenziale aus der Betrachtung des Ist-Prozesses ein und erläutern Vorschläge zur Gestaltung des Soll-Prozesses.

In der sich anschließenden Diskussion wird der Focus insbesondere darauf gelegt, welche Schlussfolgerungen die Verwaltung ab- und welche Maßnahmen sie einleite, um mit den Ergebnissen umzugehen sowie die Möglichkeiten, den Aufarbeitungsprozess auch für die Politik transparent zu machen.

Auf die Beschlusschronologie in 2019 (Gutachten) und 2020 (Fragenkatalog) verweisend, führt der Oberbürgermeister aus, dass das Gutachten auch in der Beigeordnetenkonferenz vorgestellt wurde und er bereits Entscheidungen hinsichtlich der Organisationspostfächer getroffen habe.

Daran schließe sich im ersten Schritt die Dokumentation des Aktenbestandes an; ein Auftrag an das Rechnungsprüfungsamt sei ergangen, um mehrere Fragen zu klären. Im zweiten Schritt sollen das „Konsensgutachten“ zur Verschmelzung der Fachbereiche 21 (Bildung und Sport) sowie 35 (Jugendamt) ausgewertet und mit dem Gutachten zur Organisationsuntersuchung des FB 23 (Bildung, Jugend und Sport) abgeglichen bzw. alle Gutachten „übereinandergelegt“ werden.

Für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 16.03.23 habe er seine persönliche Teilnahme zugesagt, hofft bis dahin zu den offenen Fragen eine Stellungnahme zu erhalten, um Fragen von Aktenführung, Transparenz sowie Prozessabläufen beantworten zu können und dies in die Stellungnahme des Jugendhilfeausschusses einfließen zu lassen.

Herr Heuer betont, dass er den ursprünglichen Fehler in der Landesgesetzgebung sehe, der auch bis heute nicht aufgearbeitet sei. Demzufolge werden strittige Themenbereiche mit einer unterschiedlichen Rechtsauffassung betrachtet und fehlen neben rechtssicheren Vorgaben des Landes auch klare Aussagen im Gutachten.

Dies, so der Oberbürgermeister, sse unter Berücksichtigung der Gemengelage relativiert werden und werde sich in der weiteren Betrachtung sicherlich konkretisieren lassen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen