19.04.2023 - 5.1 Bauabteilungen bei den Stadtwerkeunternehmen er...

Beschluss:
abgelehnt
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Frau Hüneke verweist auf die dazu vorliegende Stellungnahme der Verwaltung sowie die eingehende Erörterung, warum dieses Anliegen nicht umgesetzt werden könne. Die Fraktion folgt dieser Argumentation nicht und bittet deshalb um Abstimmung des Antrags.

 

Der Antrag wurde zur Erledigung in den Hauptausschuss überwiesen:

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird damit beauftragt,

               in seiner Eigenschaft als Gesellschaftervertreter Änderungen in den Gesellschaftsverträgen bei den Stadtwerken Potsdam und ihrer Tochtergesellschaften dahingehend zu ermöglichen, dass ihre Bauabteilungen zukünftig soweit rechtlich möglich bei Nichtauslastung auch externe Aufträge im Stadtwerkeverbund annehmen können, eine Pflicht, solche Abteilungen zu unterhalten bzw. einzurichten, soll für diese Unternehmen damit nicht verbunden sein.

               zu prüfen, ob auch eine Einbeziehung der Stadt und seiner Eigenbetriebe in die Ermöglichung der Beauftragung der Bauabteilungen der Stadtwerke und seiner Tochtergesellschaften rechtlich möglich ist, und dies bei Möglichkeit in seiner Eigenschaft als Gesellschaftervertreter ebenfalls durch Änderungen in den Gesellschaftsvertgen zu ermöglichen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

9

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage