30.08.2023 - 6.3 Bedarfsgerechte Vergabe städtischer Wohnungen

Beschluss:
vertagt
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Die Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit, Frau Meier, informiert über das Vorliegen der schriftlichen Stellungnahme der Landesdatenschutzbeauftragten. Diese hat bestätigt, dass eine bedarfsgerechte Abfrage nicht möglich ist. Als positive Nachricht könne sie mitteilen, dass die digitale Möglichkeit mit Verschlüsselung für eine zielgenaue Vergabe gerade mit dem LDA geprüft werde. In etwa 4 – 6 Monate werde sie berichten, ob damit eine Verbesserung eintrete.

 

Aufgrund der Ausführungen von Frau Meier schlägt der Oberbürgermeister vor, die Erledigung des Antrages festzustellen.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Herr Richter beantragt die Zurückstellung der Drucksache für 6 Monate.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen, bei einigen Gegenstimmen und einigen Stimmenthaltungen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird in seiner Funktion als Gesellschaftervertreter der städtischen Wohnungsgesellschaft ProPotsdam beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass der kommunale Wohnungsbestand künftig bedarfsgerecht vermietet wird.

 

Statt die Interessent:innen, die zu Wohnungsbesichtigungsterminen eingeladen werden, nach dem Zufallsprinzip auszuwählen, soll die Vergabe nach nachvollziehbaren Kriterien an den Personenkreis erfolgen, der auf kommunale Wohnungen besonders angewiesen ist.

 

Dazu ist ein geeignetes Verfahren zu entwickeln, das geeignete Kriterien für die Vergabe der Wohnungen zugrunde legt. Dieses Verfahren soll transparent kommuniziert werden. Außerdem soll regelmäßig evaluiert werden, ob die kommunalen Wohnungen tatsächlich sachgerecht an die Personengruppen vergaben werden, die einen besonderen Bedarf an der Bereitstellung dieser Wohnungen haben.

 

Die Stadtverordnetenversammlung soll über den Sachstand im Mai 2023 informiert werden.

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Anlagen zur Vorlage