27.09.2023 - 4.5 Neufassung der Ordnungsbehördliche Verordnung ü...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Vorlage wurde in alle Ortsbeiräte und alle Ausschüsse zur Vorberatung überwiesen. Die Voten liegen den Hauptausschussmitgliedern als Anlage zur Sitzung vor.

 

Eingangs informiert die Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit, Frau Meier, dass der Ausschuss für Ordnung und Sicherheit der Vorlage mit folgender Änderung in der Anlage zugestimmt hat: 

 

Neue Fassung des

§ 5 Abs. 3 Leinenpflicht

Die Leinenpflicht gilt für Flächen, die gemäß der Darstellung im Flächennutzungsplan dem Wohnen (Wohnbauflächen W 1 dunkelrot) dienen oder vorwiegend mit Wohngebäuden bebaut sind (W 2 hellrot und W 3 rosa).

Darüber hinaus gilt die Anleinpflicht auf folgenden Uferwegen:

o An der Havel Breite Straße/Ecke Zeppelinstraße bis Bahnhof Pirschheide

o An der Vorderkappe von der Speicherstadt bis zur Tornowstraße

 

Alle weiteren Änderungs- und Ergänzungsanträge fanden im Ausschuss keine Mehrheit.

 

Der Oberbürgermeister stellt daraufhin die vorliegenden Änderungs- und Ergänzungsanträge in folgender Reihenfolge zur Abstimmung:

 

  1. Satzkorn: Änderung in der Anlage „Stadtordnung Neufassung“:

 

§ 2 Straßenmusik und Straßenschauspiel

 

Ruhezeiten sind von 22 Uhr bis 10 Uhr des nächsten Tages. An Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen gilt eine Mittagsruhe von 13 Uhr bis 15 Uhr. Spielverbot besteht am Karfreitag, am Buß- und Bettag, am Volkstrauertag sowie am Totensonntag. Auf das Merkblatt für Straßenmusik wird hingewiesen (Anlage 1).

 

d) maximal 4 Personen pro Gruppe.

Ruhezeiten sind montags bis sonnabends von 19 Uhr bis 9 Uhr des nächsten Tages sowie an Sonn- und Feiertagen.

 

Abstimmung:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

  1. Änderungsantrag der Fraktion DIE aNDERE vom 20.06.2023 in der Anlage „Stadtordnung Neufassung“:

 

1. Der § 2 erhält folgende neue Fassung:

 

„§ 2 Straßenmusik und Straßenschauspiel

 

  1. Die Ausübung von akustisch wahrnehmbarer Straßenmusik und Straßenkunst ist  

werktags (Montag bis Sonnabend) in den Zeiten 10:00 bis 20:00 Uhr und sonntags 10:00 bis 16 Uhr nur unter den folgenden Voraussetzungen zulässig:

 

  1. Nach 30 Minuten Spielzeit soll der Standort an einen mindestens 100 Meter entfernt liegenden Platz verlagert werden.

 

  1. Bei der Verwendung von elektronischen Verstärkern und lauten Blas- oder Rhythmusinstrumenten darf der Schalldruckpegel 80 Dezibel (A) in einem Umkreis von zehn Metern - ausgehend vom Spielort - nicht überschreiten.

 

  1. Im Umkreis von 100 Metern zu Friedhöfen und während der Gottesdienstzeiten zu Kirchen ist das Musizieren ohne Erlaubnis nicht gestattet.

 

Auf das Merkblatt für Straßenmusik wird hingewiesen (Anlage 1).“

 

  1.  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Ordnungswidrigkeitstatbestände in § 8 und das „Merkblatt für Straßenmusik“ entsprechend anzupassen.

 

Abstimmung:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 2 Ja-Stimmen.

 

  1. Ergänzungsantrag der Fraktion Mitten in Potsdam vom 04.07.2023

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zusätzlich zum „Merkblatt für Straßenmusik“ Hinweisschilder an den Kreuzungsbereichen/Eingängen zur Brandenburger Straße anbringen zu lassen, aus welchen sich die wesentlichen Regelungen zur Straßenmusik und zum Straßenschauspiel (§ 2 der Stadtordnung) ergeben.

 

Abstimmung:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

 

  1. Jugendhilfeausschuss: Änderung in der Anlage „Stadtordnung Neufassung“

 

§ 4 Verunreinigungsverbot

  1. Das Baden in Brunnen, Wasserspielen und Becken ist untersagt.

 

§ 8 Ordnungswidrigkeiten

i) entgegen § 4 Abs. 1 oder § 5 Abs. 5 in Brunnen, Wasserspielen oder Becken badet

oder sein mitgeführtes Tier sich dort aufhalten lässt.

 

Abstimmung:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 4 Ja-Stimmen.

 

Anschließend wird die Vorlage einschließlich der neuen Fassung des § 5 Abs. 3 Leinenpflicht in der Anlage „Stadtordnung Neufassung“ aus dem Ausschuss für Ordnung und Sicherheit zur Abstimmung gestellt.

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Neufassung der Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Verkehrsflächen und öffentlichen Anlagen der Landeshauptstadt Potsdam (Stadtordnung) gemäß Anlage.

 

Neue Fassung des

§ 5 Abs. 3 Leinenpflicht

Die Leinenpflicht gilt für Flächen, die gemäß der Darstellung im Flächennutzungsplan dem Wohnen (Wohnbauflächen W 1 dunkelrot) dienen oder vorwiegend mit Wohngebäuden bebaut sind (W 2 hellrot und W 3 rosa).

Darüber hinaus gilt die Anleinpflicht auf folgenden Uferwegen:

o An der Havel Breite Straße/Ecke Zeppelinstraße bis Bahnhof Pirschheide

o An der Vorderkappe von der Speicherstadt bis zur Tornowstraße

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einer Gegenstimme

und einer Stimmenenthaltung.

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Anlagen zur Vorlage