27.09.2023 - 4.3 Teilhabe betroffener Gemarkungen beim Ausbau de...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ortsbeirat Grube hat den Antrag zurückgestellt bis der Bericht vorliegt; dieser ist jedoch erst nach Beschluss vorzulegen

Die Ortsbeiräte Groß Glienicke, Uetz-Paaren, Fahrland, Neu Fahrland, Eiche und Golm empfehlen, dem Antrag zuzustimmen.

Der Ortsbeirat Marquardt hat den Antrag zur Kenntnis genommen.

Der Ortsbeirat Satzkorn empfiehlt die Zustimmung mit einer Änderung im 1. Absatz des Beschlusstextes wie folgt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass beim Ausbau der Erneuerbaren Energien in Potsdam nicht nur die Kommune Potsdam insgesamt profitiert (z.B. durch Kommunalabgabe nach § 6 EEG oder Windkraft-Euro), sondern ein Anteil von 1/3 1/2 der zusätzlichen Einnahmen den betroffenen Gemarkungen für öffentliche Anliegen zugute kommt. 

 

Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

 

Ergänzungsantrag:

Herr Dr. Wegewitz, SPD, beantragt folgende Ergänzung:

 

Mit der Vorlage des Haushaltsentwurfes 2025 ist ein Konzept vorzulegen, nach welchem die zu erwartenden Erträge aus Wind- und Solaranlagen nach dem EEG auch den betroffenen Ortsteilen anteilig zugutekommen.

 

 

Herr Heuer erklärt, dass mit der Annahme dieses Antrages, sich der Antrag „Finanzielle Beteiligung des nördlichen Potsdamer Ortsteils Satzkorn an den finanziellen Einnahmen der LHP durch die Freiflächensolaranlage“, DS-Nr.: 23/SVV/0395 erledigt hat (gemäß § 23 Abs. 1 e) der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung).

 

Auf die Bitte von Herrn Kirsch, um die Aufnahme des Wortes „zukünftige“, entgegnet Herr Dr. Zöller, dass im EEG § 6 geregelt sei, dass man nicht in bestehende Anlagen eingreift.

 

Anschließend stellt der Oberbürgermeister den Antrag in der o.g. ergänzten Fassung zur Abstimmung:

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass beim Ausbau der Erneuerbaren Energien in Potsdam nicht nur die Kommune Potsdam insgesamt profitiert (z.B. durch Kommunalabgabe nach § 6 EEG oder Windkraft-Euro), sondern ein Anteil von 1/3 der zusätzlichen Einnahmen den betroffenen Gemarkungen für öffentliche Anliegen zugute kommt.

 

Bei Windenergieanlagen gelten als betroffen die Gemarkungen, deren Gebiet sich zumindest teilweise innerhalb eines um die Windenergieanlage gelegenen Umkreises von 2 500 Metern um die Turmmitte der Windenergieanlage befindet. Sind mehrere Gemarkungen betroffen, erfolgt die Aufteilung des Betrags auf die Gemarkungen anhand ihrer Anteile an der Gesamtfläche des Umkreises.

  • Bei Freiflächenanlagen gelten als betroffen die Gemarkungen, auf deren Gebiet sich die Freiflächenanlagen befinden.

Es ist zu klären, wie die Beteiligung rechtlich und im Einvernehmen mit den jeweiligen Ortsteilen geregelt werden kann.

 

Mit der Vorlage des Haushaltsentwurfes 2025 ist ein Konzept vorzulegen, nach welchem die zu erwartenden Erträge aus Wind- und Solaranlagen nach dem EEG auch den betroffenen Ortsteilen anteilig zugutekommen.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist im September 2023 Bericht zu erstatten.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Stimmenenthaltungen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=12849&TOLFDNR=2000924&selfaction=print