25.01.2023 - 6.8 Finanzierung des Ausbaus der Tramlinie 96 zur S...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Zur Realisierung des Um- und Ausbaus der Tramlinie 96 zur Stadtbahn einschließlich deren Verlängerung in den Potsdamer Norden wird durch die Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH als verantwortliche Vorhabensträgerin ein Antrag auf Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gestellt.

 

  1. Der OBM wird beauftragt die aus der Anlage ersichtliche gemeinsame Absichtserklärung (Letter of intent) des Landes Brandenburg, der Landeshauptstadt Potsdam und der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH zu unterzeichnen.

 

  1. Dabei soll der Förderantrag (Rahmenantrag) zum stadtbahngerechten Ausbau der Tramlinie 96 die folgenden Teilprojekte beinhalten:

-            zweigleisiger Ausbau des Streckenabschnittes Campus Fachhochschule Campus Jungfernsee im Bereich der Nedlitzer Straße und des Gleisdreiecks Campus Fachhochschule

-            Neubau einer Straßenbahntrasse von Campus Jungfernsee bis Krampnitz West

-            Neubau einer Straßenbahntrasse von Krampnitz West bis Fahrland

-            barrierefreier Ausbau und Gleismittenerweiterung der nördlichen Friedrich-Ebert-Straße im Bereich Alleestraße

-            barrierefreier Ausbau und Gleismittenerweiterung der Friedrich-Ebert-Straße zwischen dem Nauener Tor und der Yorckstraße

-            stadtbahngerechter Umbau der Heinrich-Mann-Allee zwischen dem Leipziger Dreieck und der Haltestelle Waldstraße/Horstweg

 

Die Absicherung der finanziellen Auswirkungen erfolgt für jedes Teilprojekt separat in den entsprechenden Haushaltssatzungen.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Folgekosten der Investitionsmaßnahmen gemäß §16 KomHKV zusammen mit in einer Gesamtschau des Vorhabens im Rahmen einer Mitteilungsvorlage darzustellen und dabei sowohl die Risiken der Baukostensteigerungen darzulegen als auch eine Risikobetrachtung.

 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen