01.03.2023 - 6.24 Mieter:innen langfristig schützen ? Mietenpolit...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfiehlt, dem Antrag mit folgenden Änderungen zuzustimmen:

 

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  • die Einrichtungen einer Anlauf- und Beratungsstelle für nichtkommerzielle Gemeinschaftsprojekte schaffen zu prüfen. Diese sind zudem, bspw. vertreten über das Mietshäusersyndikat, in regelmäßigen Gremiensitzungen mit Verwaltung und Politik an der weiteren Stadtentwicklung zu beteiligen.
  • die Einrichtung einer Meldestelle für Bürger:innen und Initiativen in der Verwaltung für Fälle von Spekulation, Verdrängung etc. sowie zur Meldung von Leerstand einzurichten zu prüfen.

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Abstimmung:

Die vom Ausschussr Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfohlenen Änderungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Bekämpfung des Mietanstiegs oberste Priorität einzuräumen und die notwendigen Ressourcen durch entsprechende organisatorische Maßnahmen bereitzustellen.

 

Mieter:innen schützende Maßnahmen und die Schaffung von zusätzlichem bezahlbarem Wohnraum müssen parallel entwickelt werden. Sie haben Vorrang vor allen anderen Stadtentwicklungsprojekten. Aus diesem Grund beauftragt die Stadtverordnetenversammlung den Oberbürgermeister dazu:

 

  • bis Ende 2023 ein erstes Sozialraumscreening in allen Stadtteilen durchzuführen, das die Erstellung weiterer Sozialer Erhaltungssatzungen nach §172 BauGB zum Ziel hat. Der Stadtverordnetenversammlung ist mit dem Abschlussbericht über die Sozialraumuntersuchung eine Prioritätenliste zur Ausweisung potentieller Milieuschutzsatzungsgebiete, sowie ein Zeitplan zur Erstellung dieser vorzulegen.
  • die Einrichtungen einer Anlauf- und Beratungsstelle für nichtkommerzielle Gemeinschaftsprojekte zu prüfen. Diese sind zudem, bspw. vertreten über das Mietshäusersyndikat, in regelmäßigen Gremiensitzungen mit Verwaltung und Politik an der weiteren Stadtentwicklung zu beteiligen.
  • die Einrichtung einer Meldestelle für Bürger:innen und Initiativen in der Verwaltung für Fälle von Spekulation, Verdrängung etc. sowie zur Meldung von Leerstand zu prüfen.
  • gegenüber der Landesregierung nachdcklich den Erlass einer Umwandlungsverbotsverordnung einzufordern und die hierfür notwendigen Nachweise über die Notwendigkeit der Verordnung zuzuarbeiten.
  • die Erstellung der Milieuschutzsatzung im RAW Umfeld bis Ende des zweiten Quartals 2023 abzuschließen und durch die Stadtverordnetenversammlung beschließen zu lassen.
  • Verwaltungsorganisatorische Maßnahmen zu treffen und einen eventuellen Mehrbedarf an Personal bei der Stelleplanung der Landeshauptstadt Potsdam im nächsten Haushalt zu berücksichtigen, um der Priorität der Entwicklung des Mieter:innenschutzes nachzukommen. Der Stadtverordnetenversammlung ist der personelle Mehrbedarf zur Erledigung der hier festgehaltenen Maßnahmen bis zum Ende des 1. Quartals 2023 mitzuteilen.  


 

 

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Anlagen zur Vorlage

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