01.03.2023 - 2.20 Gedenken an verfolgte/ermordete Stadtverordnete

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Gemäß § 15 Nr. 1 Abs. 4 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung wird die Anfrage durch den Oberbürgermeister binnen einer Woche in Textform beantwortet.

 

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