03.05.2023 - 7.8 Erweiterung der maximalen Obergrenze für den Ve...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Finanzen und der Hauptausschuss empfehlen, der Vorlage zuzustimmen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Nr. 4 des Beschlusses 21/SVV/0623 vom 02.06.2021 wird wie folgt abgeändert:

 

Der nach § 2 des Betrauungsaktes vorgesehen Verlustausgleich soll in den Jahren 2023-2025 wie folgt geleistet werden:

 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=12856&TOLFDNR=153364&selfaction=print