03.05.2023 - 11.2 Vorschlagsliste zur Berufung der Schöffinnen un...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auf eine Einbringung der Vorlage wird verzichtet. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass für die neue Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 durch die Stadtverordnetenversammlung die Vorschlagsliste für die Erwachsenenschöffinnen und –schöffen (ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Strafgerichtsbarkeit) gemäß § 36 GVG mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederanzahl, zu beschließen ist sowie mit gleicher Mehrheit 4 Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss zu wählen sind, § 40 GVG. Zu diesem Zeitpunkt sind 53 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung anwesend.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Auf der Grundlage des § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes werden die in der Anlage 1 aufgeführten 40 Personen in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Amts- und das Landgericht Potsdam für die Wahlperiode 01.07.2023 30.06.2028 aufgenommen.
  2. Auf der Grundlage des § 40 des Gerichtsverfassungsgesetzes werden die in der Anlage 2 aufgeführten 4 Personen als Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Potsdam gewählt.


 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=12856&TOLFDNR=153673&selfaction=print