03.05.2023 - 11.7 Neubildung des Aufsichtsrates der Entwicklungst...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auf eine Einbringung des Antrags wird verzichtet; die vorliegende Fassung wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Aufsichtsrat des Entwicklungsträgers Potsdam GmbH wird entsprechend § 41 Abs. 6 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKverf) neu gebildet.


 

 

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Anlagen