03.05.2023 - 11.9 Neubildung Aufsichtsrat Ernst von Bergmann

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auf eine Einbringung des Antrags wird verzichtet; die vorliegende Fassung wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Aufsichtsrat des Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH wird gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf neu gebildet.


 

 

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Anlagen