07.06.2023 - 10.12 Satzung über die Festlegung und Erhebung von El...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.12
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Geschäftsbereich Bildung, Kultur, Jugend und Sport
- Datum:
- Mi., 07.06.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB 2 Bildung, Kultur, Jugend und Sport
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Finanzen hat über die Vorlage vorab beraten und empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.
Der Jugendhilfeausschuss hat über die Vorlage vorab beraten und empfiehlt mit folgender Änderung zuzustimmen:
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- Der Oberbürgermeister wird vorbehaltlich unter Berücksichtigung weiterer landesgesetzlicher Regelungen beauftragt, erstmalig zum 01.01.2025 die Höchstbeiträge (Platzkosten inkl. Staffelung) sowie jährlich das Essengeld (erstmalig zum 01.01.2024) zu prüfen und ggfs. eine Anpassung der Beitragstabelle und des Essengeldes vorzunehmen.
Auf eine Einbringung der Vorlage wird verzichtet.
Abstimmung:
Die vom Jugendhilfeausschuss empfohlene Änderung wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Anschließend wird die so geänderte Vorlage zur Abstimmung gestellt:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Die „Satzung über die Festlegung und Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuungsangeboten in Kindertagespflege, für Potsdamer Kinder im Land Berlin sowie in Trägerschaft der Landeshauptstadt Potsdam ab 01.08.2023“ einschließlich der Anlagen tritt zum 01.08.2023 in Kraft.
- Folgende Grundsätze finden Anwendung:
- Elternbeitragssatzung inkl. Elternbeitragstabelle der Landeshauptstadt Potsdam auf Basis der sozialverträglichen Beitragssätze der freien Träger
- Trägerbezogene Höchstbeiträge liegen jeweils unter den rechnerisch (Plan- und Ist-Kosten) ermittelten Höchstbeiträgen der kommunalen Standorte
- Grundlage bildet jeweils der Träger, dessen Höchstwerte am nächsten unter den ermittelten Ist-Höchstbeiträgen der kommunalen Standorte liegen
- Linearer Staffelungsverlauf der Beiträge
- Erste Einkommensstufe bei 20.000 € (Netto) pro Jahr
- Letzte Einkommensstufe bei 67.500 € (Netto) pro Jahr
- Festsetzung des Einstiegsbeitrags bei 20 € pro Monat
- Anwendung des Nettoeinkommensbegriffs (analog § 2a KitaG)
- Geschwisterkindregelung: Prozentuale Reduzierung um jeweils 20 Prozent ab 2 unterhaltsberechtigten Kindern je betreutem Kind
- Geschwisterkindregelung: Beitragsfreiheit ab dem 6. Kind
- Betreuungsstufen Kindertagespflege: 6 Stunden, 7 Stunden, 8 Stunden, 9 Stunden, 10 Stunden
- Betreuungsstufen kommunale Einrichtungen bzw. Potsdamer Kinder in Berlin: 6 Stunden, 7 Stunden, 8 Stunden, 9 Stunden, 10 Stunden, Hort: 4 Stunden, 5 Stunden, 6 Stunden
- Festsetzung des Essengeldes auf 39,83 € pro Monat
- Der Oberbürgermeister wird unter Berücksichtigung weiterer landesgesetzlicher Regelungen beauftragt, erstmalig zum 01.01.2025 die Höchstbeiträge (Platzkosten inkl. Staffelung) sowie jährlich das Essengeld (erstmalig zum 01.01.2024) zu prüfen und ggfs. eine Anpassung der Beitragstabelle und des Essengeldes vorzunehmen.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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