07.06.2023 - 6.2 Beschluss Rahmenplan Golm 2040

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die Ausschüsser Klima, Umwelt und Mobilität, r Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion sowie r Bildung und Sport empfehlen, der Vorlage zuzustimmen.

 

Der Ortsbeirat Golm empfiehlt, der Vorlage mit diversen Ergänzungen zuzustimmen. Der Ortsbeirat Eiche hat im Rahmen des Selbstbefassungsrechts ebenfalls zahlreiche Ergänzungen empfohlen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, der Vorlage mit Änderungen/Ergänzungen (zum großen Teil aus den Ortsbeiräten Golm und Eiche übernommen) zuzustimmen.

 

Diese Änderungen/Ergänzungen liegen den Stadtverordneten mit den Stellungnahmen der Ausschüsse vor.

 

 

Ergänzungsantrag:

Der Stadtverordnete Tomczak bringt namens der Fraktion DIE aNDERE folgende Ergänzung zur Fassung des Ausschusses Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und ländliche Entwicklung (SBWL) vom 23.05.2023 in Punkt I.) 1.) ein:

 

  1.        Der Rahmenplan Golm 2040 bildet unter den Maßgaben, dass
  1.        im Bereich des Voruntersuchungsgebietes Golm-Nord  

a)      eine Siedlungsentwicklung nur in dem Umfang erfolgt, dass die künftige Siedlungskante einen Abstand von mindestens 150 m zum Waldrand des Windmühlenbergs sowie zur Bornimer Chaussee und zur Golmer Chaussee hin einhält,

 

b)      eine abgestufte, landschaftsverträgliche Bauhöhenentwicklung erfolgt,

 

c)      die Baudichten zoniert werden, und zum Siedlungsrand hin aufzulockern sind,

 

d)      eine leistungsfähige verkehrliche und soziale Infrastruktur zentraler Baustein der Siedlungsentwicklung ist,

 

e)  der Verlust wertvoller Agrarflächen vollständig zu kompensieren ist,

 

  1.        die alte Ortsmitte von Golm durch Funktionszuweisungen zu stärken ist,
  1.        innerörtliche Verdichtungspotentiale zu nutzen sind,
  1.        die Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte im Verkehrsnetz signifikant zu verbessern ist,

 

die planerische und konzeptionelle Grundlage für die weitere Entwicklung des Ortsteiles und des Innovationsstandortes Golm.

 

Der Stadtverordnete Jäkel bringt die Änderungen des Ortsbeirates Eiche ein, insbesondere geht er auf die Änderungen zu 1 und 11 ein.

 

Der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, Herr Rubelt, empfiehlt, den Rahmenplan zu beschließen, verbunden mit einem Prüfauftrag für das Randgebiet und somit dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

 

Der Stadtverordnete Dr. Zöller, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, die Fassung des Ausschusses r Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes, welche zum großen Teil die Änderungen und Ergänzungen aus den Ortsbeiräten Golm und Eiche beinhaltet, sowie den Änderungsantrag der Fraktion DIE aNDERE als Prüfauftrag, zu beschließen.

 

Nach zahlreichen Redebeiträgen

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Wollenberg, Fraktion Sozial.DIE LINKE.Potsdam beantragt die Zurückweisung der Drucksache an die Ausschüsser Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes sowie für Klima, Umwelt und Mobilität.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Tomczak, Fraktion DIE aNDERE, beantragt darüber hinaus die Zurückweisung an den Ortsbeirat Golm.

 

Abstimmung:

Diese Geschäftsordnungsanträge werden

 

mit 29 Ja-Stimmen angenommen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Rahmenplan Golm 2040 bildet die planerische und konzeptionelle Grundlage für die weitere Entwicklung des Ortsteils und des Innovationsstandortes Golm und ist u.a. bei Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen.
  2. Der Rahmenplan Golm 2040 ist eine langfristige, gemeinsame Strategie- und Arbeitsgrundlage mit Selbstbindung für die Stadtverordnetenversammlung und die Verwaltung.
  3. Die aufgezeigten Handlungsfelder und Maßnahmen sind durch die Verwaltung konzeptionell, finanziell und zeitlich zu konkretisieren.
  4. Der Rahmenplan Golm 2040 ist im Rahmen eines entwicklungsbegleitenden Monitorings regelmäßig auf seine Aktualität zu prüfen und hinsichtlich seiner planerischen Grundzüge fortzuschreiben.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage