07.06.2023 - 6.3 Flächennutzungsplan-Änderung ?Golm Nord? (28/22...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung
- Datum:
- Mi., 07.06.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB 4 Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt, die Vorlage abzulehnen.
Der Ortsbeirat Golm empfiehlt, der Vorlage mit folgender Änderung zuzustimmen:
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2. Planerische Grundlage für die Flächennutzungsplan-Änderung ist der vorliegende nach den Maßgaben des Ortsbeirates konkretisierte Rahmenplan Golm 2040 (siehe Anlage 4).
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, der Vorlage mit folgenden Änderung zuzustimmen:
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2. Planerische Grundlage für die Flächennutzungsplan-Änderung ist der vorliegende nach den Maßgaben des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung konkretisierte Rahmenplan Golm 2040 (siehe Anlage 4).
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Gemäß der Diskussion zur Vorlage „Beschluss Rahmenplan Golm 2040“, DS-Nr. 22/SVV/1236, TOP 6.2:
Antrag zur Geschäftsordnung:
Der Stadtverordnete Tomczak, Fraktion DIE aNDERE, beantragt die Zurückweisung der Drucksache an die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes sowie für Klima, Umwelt und Mobilität und an den Ortsbeirat Golm.
Abstimmung:
Dieser Geschäftsordnungsantrag wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Flächennutzungsplan-Änderung „Golm Nord“ (28/22) ist nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB durchzuführen – Aufstellungsbeschluss (gemäß Anlagen 2 und 3)
- Planerische Grundlage für die Flächennutzungsplan-Änderung ist der vorliegende Rahmenplan Golm 2040 (siehe Anlage 4).
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB und der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
- Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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147 kB
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