07.06.2023 - 9.12 Sonntagsöffnung der Stadt- und Landesbibliothek

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Jugendhilfeausschuss sowie der Ausschuss für Bildung und Sport empfehlen, dem Antrag zuzustimmen.

 

Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt, dem Antrag mit folgender Streichung und Ergänzung zuzustimmen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ab dem Jahr 2024 zusätzliche Sonntagsöffnungs­zeiten der Stadt- und Landesbibliothek nach dem in der Mitteilungsvorlage 22/SVV/1066 vorgeschlagenen Modell „Sonntagsöffnung mit einer Veranstaltungsagentur und mit Wachschutz“ zu organisieren.

 

Die Realisierung ist für 2025 vorzubereiten.

 

Dabei ist zu prüfen, ob Mittel aus HBPG als Deckung bereitgestellt werden können.

 

Die erforderlichen Mittel in Höhe von 100.000 Euro pro Jahr sind zusätzlich in den Haushalt des Geschäftsbereiches 2 einzustellen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung soll im Mai 2023  mit der Vorlage des Doppelhaushaltes 2025/2026 über den Sachstand informiert werden.

 

 

Nach kontroverser Diskussion

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die Stadtverordnete Bartelt, Fraktion ndnis 90/Die Grünen, beantragt den Schluss der Debatte.

 

Nachdem alle Fraktionen die Gelegenheit hatten, sich zum Beratungsgegenstand zu äern:

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Finanzen empfohlenen Änderungen/Ergänzungen werden

 

mit 26 Ja-Stimmen angenommen,

bei 22 Nein-Stimmen.

 

 

Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zusätzliche Sonntagsöffnungs­zeiten der Stadt- und Landesbibliothek nach dem in der Mitteilungsvorlage 22/SVV/1066 vorgeschlagenen Modell „Sonntagsöffnung mit einer Veranstaltungsagentur und mit Wachschutz“ zu organisieren.

 

Die Realisierung ist für 2025 vorzubereiten.

 

Dabei ist zu prüfen, ob Mittel aus HBPG als Deckung bereitgestellt werden können.

 

Die Stadtverordnetenversammlung soll mit der Vorlage des Doppelhaushaltes 2025/2026 über den Sachstand informiert werden.

 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen